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Brandenburg: Brandenburg/Havel: Haftstrafe für Justizbediensteten

Ein Brandenburger Justizbediensteter ist wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 4800 Mark verurteilt worden. Der Vorwurf der Fluchthilfe für zwei rumänische Häftlinge hat sich nach Ansicht des Amtsgerichts in Brandenburg/Havel dagegen nicht bestätigt.

Ein Brandenburger Justizbediensteter ist wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 4800 Mark verurteilt worden. Der Vorwurf der Fluchthilfe für zwei rumänische Häftlinge hat sich nach Ansicht des Amtsgerichts in Brandenburg/Havel dagegen nicht bestätigt. Es gebe zwar Indizien, die dafür sprechen, dass der Angeklagte an die beiden Gefangenen Sägeblätter verkauft hat, diese reichten jedoch nicht zu einer Verurteilung aus. Die Kammer sah es lediglich als erwiesen an, dass der 38-Jährige mehrfach unerlaubt Munition aus der Justizvollzugsanstalt mit nach Hause genommen hatte. Der seit März 1999 vom Dienst suspendierte Mann musste sich zudem wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit verantworten, weil er zu überhöhten Preisen Alkohol an einen Gefangenen verkauft haben soll.

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