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Brandenburg: Verfassungsgericht kippt Kita-Finanzierung

Erneut muss das Land Brandenburg vor Gericht eine schwere Schlappe einstecken. Am Dienstag kippte das Landesverfassungsgericht die von der rot-roten Regierungskoalition 2010 durchgesetzte Kostenregelung für zusätzliche Kita-Erzieherstellen.

Das Gericht gab der Verfassungsbeschwerde der kreisfreien Städte Potsdam, Brandenburg/Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) gegen die Vorgaben im Kindertagesstättengesetz statt. Es erklärte die Regelung der Personalkostenzuschüsse für verfassungswidrig. Die Städte hatten beklagt, dass das Land die Mehrkosten für fast 1000 zusätzliche Kita-Erzieher und damit den finanziellen Ausgleich für die Kommunen zu gering bemessen hat. Das Gericht bescheinigte dem Land handwerkliche Fehler und schwere Versäumnisse im Gesetzgebungsverfahren.

Jetzt müssen Landesregierung und Landtag die Finanzierung gesetzlich neu regeln und mit deutlichen Mehrkosten in Millionenhöhe rechnen. Der zeitliche Druck ist groß. Das Verfassungsgericht setzte eine äußerst kurze Frist, um die Finanzierung neu zu regeln. Ein neues Gesetzt muss spätestens mit Wirkung zum Haushaltsjahr 2014 in Kraft treten. Damit ist auch ein Nachtragshaushalt für den bereits geltenden Doppeletat für die Jahr 2013 und 2014 nötig.

Das Gericht mahnte an, bei der Neuregelung müssten ausreichend die deutlichen Unterschiede bei den tatsächlich anfallenden Kosten für die Kita-Betreuung in den vier kreisfreien Städten und 14 Landkreisen berücksichtigt werden. Bisher legte das Land den finanziellen Ausgleich für den Mehraufwand für zusätzliches Personal anhand eines Mittelwerts quer über alle Regionen des Landes fest.

Das Kita-Gesetz von 2010 schreibt vor, dass die Kita-Träger mehr Personal einstellen müssen. Zuvor hatte es heftige Proteste von Elterninitiativen gegeben, den Personalschlüssel an den Einrichtungen zu verbessern. Rot-Rot gab dem nach, es gab aber nur leichte Verbesserungen bei den Kitas, deren Gruppen wegen des schlechten Betreuungsschlüssels zu den größten in Deutschland gehören. In den Krippen wurde der Betreuungsschlüssel zwischen Erziehern und Kindern angehoben von 1:7 auf 1:6. In den Kitas waren es bis dahin 1:13, jetzt sind es 1:12. Um das zu erreichen, sollten 1000 neue Erzieherstellen sollten geschaffen werden. Das Land überweist den Kommunen dafür jährlich 36 Millionen Euro zusätzlich. Nach Ansicht der Städte und Gemeinden ist das aber zu wenig. Das Gericht sah vor allem Mängel in der Berechnungsgrundlage und Ermittlung der tatsächlichen anfallenden Kosten in den verschiedenen Regionen des Landes.

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