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Brandenburg: Bußgelder sollen die Disziplin in preußischen Gärten erhöhen

Ordnungskräfte ahnden jetzt Verstöße gegen die Parkordnung: Grillen und Baden ist verboten, Radfahren nur auf den Hauptwegen erlaubt

Potsdam - Die prächtigen Wetteraussichten für das Wochenende werden auch in den königlichen Parks in Potsdam zu einem Besucheransturm führen. Rund 200 000 Blumen blühen im Park Sanssouci, im Neuen Garten und im Park Babelsberg. Dazu kommt die Pracht der frühen Baumblüte in diesem Jahr. Doch damit die Gäste beim Lustwandeln auf den Wegen das Weltkulturerbe tatsächlich ungestört genießen können, werden Parkwächter nun konsequent Verstöße gegen das Reglement in den Anlagen ahnden. Bereits im September vergangenen Jahres erließ die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten eine „ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die im Vermögen der Stiftung befindlichen baulichen und gärtnerischen Anlagen im Land Brandenburg“. Diese soll nach Angaben des Generaldirektor Hartmut Dorgerloh notfalls auch mit Bußgeldern durchgesetzt werden.

Eine Änderung im Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz erlaubt der Stiftung, Geldstrafen bei Ordnungswidrigkeiten auszusprechen. Die Spanne bei Verwarnungsgeldern reicht von 5 bis 35 Euro, bei Bußgeldern sind Summen bis 10 000 Euro möglich. Laut Verordnung sind jegliche Beeinträchtigungen der Stiftungsanlagen untersagt. So dürfen die Parkanlagen der Stiftung nicht mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern befahren werden. Fahrräder haben in den Parks überhaupt nichts zu suchen, selbst das Schieben der Räder ist nicht erlaubt. Hunde und andere Haustiere müssen grundsätzlich an die Leine. Die Wiesen und Rasenflächen dürfen nicht betreten werden. Für den Berliner Schlosspark Charlottenburg gelten diese Vorschriften übrigens nicht.

Und in Potsdam gibt es zumindest bis zum 31. Dezember einige Ausnahmen. Die Hauptachsen im Park Sanssouci, in Babelsberg und im Neuen Garten dürfen solange noch befahren werden. Doch nicht nur Radfahrer sind ins Visier der 27 uniformierten Parkwächter geraten. „Unsere Parks werden immer öfter durch frei laufende Hunde, das Baden in den Fontänen, das Picknicken oder das Grillen auf den Wiesen belastet“, sagt Dorgerloh. „Das belegen zunehmende Beschwerden von Gästen. Zuerst wollen wir Überzeugungsarbeit leisten. Aber wir werden auch bestrafen.“ Einschreiten werden die Parkwächter auf jeden Fall gegen Badende im Heiligen See, die das an bestimmten Stellen geltende Verbot ignorieren.

Die Schlösserstiftung will mit der neuen Verordnung vor allem die jährlich durch Vandalismus entstehenden Schäden von rund 250 000 Euro minimieren. Dieses Geld fehlt bei der dringend notwendigen Restaurierung vieler wertvoller Bauten und der Erhaltung der königlichen Parks. Nur einen kleinen Beitrag kann dafür der freiwillige Parkeintritt in Höhe von zwei Euro leisten, um den in Sanssouci, im Neuen Garten und ab Mai auch im Park Babelsberg gebeten wird. Gegen die neue Stiftungsverordnung kämpft eine Bürgerinitiative, die für den Park Babelsberg, den die Potsdamer als Volkspark nutzen, keine Beschränkungen will.

Die für Fahrradfahrer freigegebenen Wege sind auf der Internetseite www.spsg.de verzeichnet. Telefonische Auskünfte erteilt das Besucherzentrum an der Mühle Sanssouci unter 0331/9694 202.

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