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Brandenburg: Charité zahlt Abfindung an Ex-Stasi-Major

Der Streit um die Entlassung eines ehemaligen Stasi-Majors aus der Charité ist vor dem Landesarbeitsgericht mit einem Vergleich beendet worden. Der Ex-Offizier, der im Januar 2005 als leitender Mitarbeiter mit einem Fünf-Jahres-Vertrag eingestellt worden war, und das Universitätsklinikum einigten sich gestern auf eine ordentliche Kündigung zum Ablauf der Probezeit am 30.

Der Streit um die Entlassung eines ehemaligen Stasi-Majors aus der Charité ist vor dem Landesarbeitsgericht mit einem Vergleich beendet worden. Der Ex-Offizier, der im Januar 2005 als leitender Mitarbeiter mit einem Fünf-Jahres-Vertrag eingestellt worden war, und das Universitätsklinikum einigten sich gestern auf eine ordentliche Kündigung zum Ablauf der Probezeit am 30. Juni 2005 und auf eine Abfindung. Dabei soll es sich um eine Summe von 200 000 Euro handeln.

Der Charité-Vorstand hatte den Mann als Leiter des Geschäftsbereichs Technik eingestellt, obwohl ihm dessen langjährige hauptamtliche Tätigkeit für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit bekannt war. Man ließ sich auch seine Stasi-Akte kommen. Es habe keine Hinweise auf justiziable Verfehlungen gegeben, hieß es später. Der Mann sei der geeignetste Kandidat für den Posten gewesen. Als es Proteste gab, wurde vom Vorstand eine Kommission unter Vorsitz des Theologen Richard Schröder einberufen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass eine Weiterbeschäftigung des Ex- Stasi-Majors unzumutbar sei. Im Juni 2005 bekam er die Kündigung. In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht die Entlassung für unwirksam erklärt. Das Universitätsklinikum legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Die Klinik argumentierte unter anderem, dass ihr nach der Einstellung des Mannes neue Tatsachen über dessen Tätigkeit für die Stasi bekannt geworden seien. Diese habe der Kläger verschwiegen. Außerdem sei die fristlose Kündigung wegen des innerbetrieblichen und wegen des externen Drucks gegen eine Beschäftigung gerechtfertigt.

Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts schlug einen Vergleich vor. Die Richter deuteten auch an, dass sie bei einem Urteil keine Revision zulassen würden. Bei einem Erfolg des Mannes hätte die Klinik noch für viereinhalb Jahre etwa 450 000 Euro zahlen müssen, um den Vertrag zu erfüllen. Beim Vergleich war zu berücksichtigen, dass der Kläger eine „Anschlusstätigkeit“ gefunden hatte. Nach etlichen Beratungen konnten die Akten geschlossen werden. K. G.

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