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Brandenburg: Christians Eltern erhalten keinen Rechtsbeistand

Die Eltern des getöteten Christian haben bei der Verhandlung gegen den mutmaßlichen Mörder des Jungen kein Anrecht auf Anwesenheit eines Rechtsbeistandes. Das Kammergericht hat am Donnerstag die Beschwerde verworfen, mit der die Eltern die Zulassung ihres Rechtsanwaltes zur Hauptverhandlung am Landgericht erreichen wollten, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Die Eltern des getöteten Christian haben bei der Verhandlung gegen den mutmaßlichen Mörder des Jungen kein Anrecht auf Anwesenheit eines Rechtsbeistandes. Das Kammergericht hat am Donnerstag die Beschwerde verworfen, mit der die Eltern die Zulassung ihres Rechtsanwaltes zur Hauptverhandlung am Landgericht erreichen wollten, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Ablehnung durch das Landgericht sei zu Recht ergangen. Laut Jugendgerichtsgesetz besitzen lediglich die Eltern selbst als Angehörige des Getöteten ein Anwesenheitsrecht.

Dem 16-jährigen mutmaßlichen Mörder des siebenjährigen Christian, Ken M. (Name geändert), wird vorgeworfen, den Nachbarsjungen am 27. August 2005 durch Schläge und massive Tritte gegen Kopf und Hals getötet zu haben. Als Tatmotiv nennt die Staatsanwaltschaft „angestauten Frust“ und „sexuelle Befriedigung“. Der Vater des Jungen hatte die Leiche später auf einem Gelände unweit der Wohnung gefunden. Die Eltern wollten das Verfahren wegen der psychischen Belastung nicht selbst verfolgen. Der Prozess wird Freitag fortgesetzt. ddp

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