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Brandenburg: Cottbus kommt nicht in Frage

Gerichtsumzug im Abgeordnetenhaus ohne Mehrheit

Im Abgeordnetenhaus von Berlin ist eine Mehrheit für die Gerichtsverlagerung nicht zu erkennen. Zwei Drittel aller Abgeordneten müssten dazu die Verfassung ändern. Streitpunkt unter den Berliner Abgeordneten ist Cottbus als Standort für das Finanzgericht. In diesem Gericht werden SteuerSäumigkeiten ebenso wie Kindergeld-Angelegenheiten verhandelt – es gibt also einigen Publikumsverkehr. Dafür sei Cottbus ein ungeeigneter Standort, sagen Kritiker des Staatsvertrages.

SPD, PDS und Grüne wollen trotzdem für den Staatsvertrag stimmen. Sie halten den Umzug der Gerichte für ein wichtiges Symbol für die geplante Länderfusion. Wegen der langen Anfahrtswege für Berliner oder Nord-Brandenburger solle noch einmal über Cottbus diskutiert werden, fordert Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann. Er will davon aber ein Nein zum Staatsvertrag nicht abhängig machen. Die Fusion der Gerichte sei eine vertrauensbildende Maßnahme, sagen Ratzmann und der SPD-Rechtspolitiker Fritz Felgentreu.

PDS-Rechtspolitiker Klaus Lederer findet die Art und Weise der Verhandlungsführung der Brandenburger Justizministerin Barbara Richstein (CDU) unangemessen. Richstein hatte immer als Bedingung für einen Staatsvertrag den Standort Cottbus geltend gemacht.

Deren Bemühungen lobt FDP-Fraktionschef Martin Lindner. Die Justizministerin habe sich – anders als ihre Berliner Kollegin – immerhin zur Opposition bemüht, um für den Staatsvertrag zu werben. Genutzt hat es allerdings nichts. Die FDP sei für die Fusion und für die Zusammenlegung von Gerichten – aber auch für Bürgerfreundlichkeit. Die sei an einem Standort Cottbus – „in einem Winkel des Landes Brandenburg“ – nicht gegeben, sagte Lindner. „Die Behörden kommen zu Bürger - nicht umgekehrt.“

Ein anderer Standortvorschlag für das Finanzgericht, näher an Berlin, ist für die FDP und für die CDU-Fraktion die Bedingung für eine Verfassungsänderung. Der CDU-Rechtspolitiker Michael Braun sieht weitere Kompromissmöglichkeiten. Eine Zweiteilung des Gerichts sei denkbar, auch eine Außenstelle zum Beispiel in Oranienburg oder feste Termine des Finanzgerichts in Berlin. Das alles soll der Rechtsausschuss im August diskutieren. sib/wvb.

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