zum Hauptinhalt

Cottbus: Lange Haft für Kindstötung gefordert

Im Prozess um ein totes Baby geht der Staatsanwalt von vorsätzlicher Handlung aus. Die Verteidigung spricht von einem Unglücksfall. Die 25-jährige Angeklagte hatte ein Neugeborenes an sich gedrückt. Das Kind war erstickt.

Von Sandra Dassler

Im Prozess gegen eine 25-jährige Frau, die im April dieses Jahres ihr Kind unmittelbar nach der Geburt getötet haben soll, hat die Anklage am Freitag eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert. Staatsanwalt Tobias Pinder begründete die Höhe der Strafe vor dem Landgericht Cottbus damit, dass die Angeklagte das Kind „mit Eiseskälte“ getötet und die Tat auch geplant habe. Der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung sei erfüllt, weil die 25-Jährige das Kind heimlich auf der Toilette entbunden, es dann unabgenabelt mit der Nachgeburt in ein Handtuch gewickelt und es so lange an sich gedrückt habe, bis es erstickt war. Anschließend habe die Angeklagte das tote Kind versteckt und es am nächsten Tag am Gräbendorfer See in der Nähe von Cottbus „entsorgt“.

Erschwerend kommt nach Ansicht des Staatsanwalts hinzu, dass die junge Frau schon einmal ein Kind zur Welt gebracht haben müsse. Im Prozess hatten mehrere Zeugen, darunter ein Arzt, bei dem die Angeklagte arbeitete, ausgesagt, die Frau sei Ende 2006 hochschwanger gewesen. Die 25-Jährige hatte sich dazu nicht geäußert, alle Nachforschungen der Ermittler nach dem Verbleib des Kindes waren erfolglos.

Der Verteidiger der 25-Jährigen forderte hingegen Freispruch. Seiner Ansicht nach war der Tod des kleinen Jungen „ein tragischer Unglücksfall“. Seine Mandantin habe gegenüber der Polizei und auch vor Gericht erklärt, dass sie angenommen habe, das Kind stamme aus einer Vergewaltigung durch einen Unbekannten. Sie habe ihrem langjährigen Lebensgefährten nichts davon erzählt, die Schwangerschaft verheimlicht und geplant, das Kind in einer Babyklappe abzulegen. Dann sei die Geburt früher als gedacht eingetreten und sie habe das Kind nur deshalb an sich gedrückt, weil es schrie und sie verhindern wollte, dass ihr Lebensgefährte davon erwachte.

Sollte das Gericht nicht von einem „Unglücksfall“ ausgehen, forderte der Verteidiger eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Seine Mandantin sei von dem Ganzen so mitgenommen, dass es keiner weiteren Strafe mehr bedürfe. Die Angeklagte, die an allen Verhandlungstagen ihr Gesicht verbarg, hatte sich im Prozess nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den Tatvorwürfen geäußert. Auch gestern verzichtete sie auf eine letzte Stellungnahme.

Sie war unter Verdacht geraten, weil ihren Kollegen aufgefallen war, dass sie im April 2008 schwanger und plötzlich wieder schlank war. Bei ersten Vernehmungen hatte sie behauptet, das Kind in einer Berliner Babyklappe abgelegt zu haben. Erst als feststand, dass im fraglichen Zeitraum dort kein Baby abgegeben wurde, gab sie die heimliche Geburt und den Tod des Kindes zu. Das Urteil soll am 11. Dezember verkündet werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false