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Brandenburg: Dennis’ Eltern droht Urteil wegen Mordes

Cottbus - Angelika und Falk B., die sich wegen des Todes ihres Sohnes Dennis vor dem Cottbuser Landgericht verantworten müssen, droht jetzt auch eine Verurteilung wegen Mordes.

Von Sandra Dassler

Cottbus - Angelika und Falk B., die sich wegen des Todes ihres Sohnes Dennis vor dem Cottbuser Landgericht verantworten müssen, droht jetzt auch eine Verurteilung wegen Mordes. Die Strafkammer griff gestern einen entsprechenden rechtlichen Hinweis des Staatsanwalts auf. Es gebe auch Mord durch Unterlassen, begründete der Vorsitzende Richter den Beschluss. Bislang war den Eltern von Dennis lediglich Totschlag durch Unterlassen und Misshandlung eines Schutzbefohlenen zur Last gelegt worden. Wie berichtet, sollen sie ihren Sohn jahrelang misshandelt und vernachlässigt haben, so dass er kurz vor Weihnachten 2001 an Unterernährung und Auszehrung starb. Die Leiche des Kindes war erst im Juni 2004 in der Tiefkühltruhe der elterlichen Wohnung gefunden worden.

Nachdem ein gerichtsmedizinischer Gutachter am Montag dargelegt hatte, dass Dennis nicht an einer unbekannten Krankheit starb, sondern verhungerte, schließt der Staatsanwalt das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht mehr aus. Die für gestern vorgesehenen Plädoyers wurden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, da der Verteidiger der Eltern angesichts der nun drohenden Verurteilung wegen Mordes neue Beweisanträge stellen will. Damit verschiebt sich auch die für kommenden Montag angekündigte Urteilsverkündung.

Der Verteidiger beantragte gestern außerdem, einen Cottbuser Schulrat als Zeugen zu vernehmen. Dieser hatte ein Jahr lang nichts unternommen, obwohl Dennis hätte eingeschult werden müssen und er entsprechende Schreiben von der Schulleiterin erhalten hatte. Der Verteidiger gibt der Schulbehörde deshalb eine Mitverantwortung am Tod von Dennis, da der Junge zu diesem Zeitpunkt noch lebte. „Bei der gesetzlich vorgeschriebenen schulärztlichen Untersuchung wäre sein Zustand entdeckt und die Katastrophe verhindert worden“, begründete der Verteidiger seinen Antrag. Das Gericht lehnte die Vernehmung des Zeugen zwar ab – allerdings nur, weil auch so bereits deutlich geworden sei, dass die Schulbehörde eine Mitverantwortung am Schicksal des Jungen trage.

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