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Brandenburg: Der Fall Amadeu-Antonio: Anwalt zweifelt Gen-Test an

Das Drama um die Feststellung der Vaterschaft für einen zehnjährigen Jungen geht weiter. Seine Mutter behauptet, der Vater ihres Sohnes sei der 1990 von Rechtsradikalen in Eberswalde getötete Amadeu Antonio.

Von Sandra Dassler

Das Drama um die Feststellung der Vaterschaft für einen zehnjährigen Jungen geht weiter. Seine Mutter behauptet, der Vater ihres Sohnes sei der 1990 von Rechtsradikalen in Eberswalde getötete Amadeu Antonio. Vor kurzem waren der Bruder und die Mutter des angolanischen Vertragsarbeiters nach Deutschland gekommen, um mit ihrem Blut die Verwandtschaft zu bezeugen. Der Test fiel negativ aus, nach Computeranalysen eines Freiburger Instituts beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass der Angolaner der Vater des kleinen Amadeu-Antonio ist, nicht mehr als 0,07 Prozent.

Das seit Jahren mit dem Fall beschäftigte Amtsgericht Eberswalde wollte am Mittwoch das Urteil in der Sache verkünden. Doch die Journalisten kamen umsonst - der Termin wurde um drei Wochen verschoben. Grund war ein 50 Minuten zuvor eingegangenes Fax des Anwalts von Amadeu-Antonio und seiner Mutter: Ronald Reimann bezweifelt nun unter anderem die Identität der aus Angola angereisten Verwandten sowie das genetische Gutachten der Sachverständigen. Beim Eberswalder Amtsgericht war man über das anwaltliche Schreiben nicht sonderlich überrascht. Schon vor einigen Jahren hatte das Gericht das Blut eines angeblichen Cousins testen lassen. Auch damals war das Ergebnis negativ ausgefallen. Daraufhin hatte der "Cousin" behauptet, er sei ein weiter entfernter Verwandter.

Nach Tagesspiegel-Recherchen besteht kein Zweifel daran, dass es sich bei den jetzt getesteten Personen um die Mutter und den Bruder des getöteten Amadeu Antonio handelt. Das geht sowohl aus den Dokumenten als auch aus den Familienfotos hervor, die beide bei ihrem Besuch in Deutschland mit sich führten.

Stefan Kalis, Diplombiologe am mit der Auswertung der Blutproben beauftragten Institut in Freiburg, meint: "Natürlich ist es das gute Recht jedes Anwalts, an Gutachten zu zweifeln. Aber der Computer hat hunderttausende hypothetisch möglicher Stammbäume durchgerechnet und ist auf eine Wahrscheinlichkeit von 0,07 Prozent gekommen. Das ist sehr gering."

Bei dem Streit geht es vor allem um Versorgungsansprüche des Jungen, die bislang unter Vorbehalt gezahlt werden.

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