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Brandenburg: Der Fall Noel Martin: Versicherung muss Schadenersatz zahlen

"Ich habe nichts verbrochen und lebe seit fünf Jahren wie ein Gefangener", sagte der Brite Noel Martin kürzlich in einem Tagesspiegel-Interview. Der 41-Jährige ist querschnittsgelähmt, weil rechtsradikale Jugendliche 1996 in Mahlow aus einem gestohlenen Auto heraus einen sieben Kilogramm schweren Stein auf den Wagen des britischen Stukkateurs warfen.

Von Sandra Dassler

"Ich habe nichts verbrochen und lebe seit fünf Jahren wie ein Gefangener", sagte der Brite Noel Martin kürzlich in einem Tagesspiegel-Interview. Der 41-Jährige ist querschnittsgelähmt, weil rechtsradikale Jugendliche 1996 in Mahlow aus einem gestohlenen Auto heraus einen sieben Kilogramm schweren Stein auf den Wagen des britischen Stukkateurs warfen. Schon lange träumt Noel Martin davon, sein Haus in Birmingham behindertengerecht umbauen zu lassen.

Seit gestern ist die Erfüllung dieses Traums nicht mehr ganz illusorisch: Das Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg/Havel bestätigte am Mittwoch ein Urteil des Potsdamer Landgerichts, wonach die Autoversicherung des von den Tätern gestohlenen Fahrzeugs zur Entschädigung verpflichtet ist. "Dabei handelt es sich um eine Summe von etwa 400 000 Mark", sagte Ramona Pisal. Die OLG-Sprecherin dämpfte jedoch die Erwartungen auf eine schnelle Auszahlung der Summe an Noel Martin. "Bei der Urteilsverkündung war kein Vertreter der Parteien anwesend", sagte sie, "aber der Anwalt der Autoversicherung hat bereits bei der mündlichen Verhandlung vor einigen Wochen angekündigt, dass er bei einer Verurteilung zu Schadenersatz vor den Bundesgerichtshof zieht."

Dann könnte es weitere zwei bis drei Jahre dauern, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Auf die Frage, ob die Versicherung angesichts des tragischen Schicksal von Noel Martin tatsächlich in Revision gehen wolle, gab es gestern keine abschließende Antwort. Aus dem mit dem Fall betrauten Rechtsanwaltsbüro verlautete, man werde die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts genau prüfen. Rechtsanwältin Gwendolin Wieland sagte dem Tagesspiegel: "Wir können nur die rechtlichen Erfolgschancen einer Revision beurteilen. Ob man sozusagen aus menschlichen Gründen darauf verzichtet, können nicht wir Anwälte entscheiden, sondern nur unsere Mandanten - in diesem Fall also die betreffende Versicherung."

Auch rein rechtlich gesehen ist der Fall von einiger Brisanz. Die Täter hatten Noel Martin an jenem 16. Juni 1996 mit dem gestohlenen Auto zunächst verfolgt. Nach dem Steinwurf hatte der Brite die Gewalt über sein Fahrzeug verloren und war gegen einen Baum geprallt - mit den bekannten tragischen Folgen. Die Autoversicherung ist nun der Meinung, dass der Stein auch von einer Brücke hätte geworfen werden können, so dass das gestohlene Auto in keinem direkten Zusammenhang mit der Tat steht. "Möglicherweise misst die Versicherung dem eine grundsätzliche Bedeutung zu", sagt OLG-Sprecherin Ramona Pisal: "Die Frage ist, ob Autoversicherungen für alle möglichen Straftaten, die aus gestohlenen Fahrzeugen heraus begangen werden, haften müssten." Ein weiterer juristischer Streitpunkt besteht darin, ob die Tat bewusst geplant und gewollt war. In diesem Fall müsste die Versicherung nicht für die angerichteten materiellen Schäden aufkommen. Weder das Landgericht Potsdam noch das Oberlandesgericht folgten aber dieser Argumentation der Versicherungs-Anwälte.

Und so wird wahrscheinlich der Bundesgerichtshof das letzte Wort in Sachen Schadenersatz für Noel Martin sprechen. Es sei denn, die Versicherung, die zum Bayerischen Versicherungsverband gehören soll, zeigt sich kulant. Und hilft damit, den schwierigen Alltag von Noel Martin ein wenig zu erleichtern.

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