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Brandenburg: Der Fall Ulrike: Staatsanwaltschaft verhängt Informationssperre

Fünf Tage nach der Festnahme des geständigen Mörders der 12-jährigen Ulrike aus Eberswalde hat die Staatsanwaltschaft eine Informationssperre verhängt. "Mit Rücksicht auf das hochsensible Verfahren" würden vorerst keine Informationen mehr über den Stand der Ermittlungen gegeben, sagte Staatsanwältin Petra Marx am Montag.

Fünf Tage nach der Festnahme des geständigen Mörders der 12-jährigen Ulrike aus Eberswalde hat die Staatsanwaltschaft eine Informationssperre verhängt. "Mit Rücksicht auf das hochsensible Verfahren" würden vorerst keine Informationen mehr über den Stand der Ermittlungen gegeben, sagte Staatsanwältin Petra Marx am Montag. Zuvor war spekuliert worden, der geständige Mörder Ulrikes könnte auch andere Sexualverbrechen begangen haben. Die Staatsanwaltschaft erklärte, jetzt müsse Ruhe in das Verfahren gebracht werden. "Wir äußern uns nicht mehr dazu und machen die Schotten dicht."

Zum Thema Chronologie: Der Mordfall Ulrike Geprüft wird Marx zufolge derzeit, ob der mutmaßliche Täter Stefan Jahn während einer früheren Haft Briefkontakte mit minderjährigen Kindern hatte. Auch mögliche pädophile Neigungen des 25-Jährigen stünden auf dem Prüfstand. Die Ermittlungen würden noch geraume Zeit in Anspruch nehmen, da neben der Überprüfung der zahlreichen Hinweise aus der Bevölkerung auch Nachbarn, Freunde und Bekannte des Fürstenwalders befragt werden müssten.

Jahn war 1998 unter anderem wegen Autodiebstahls verurteilt und im Frühjahr 2000 auf Bewährung aus der Haft entlassen worden. Als Sexualtäter war er bislang noch nicht aufgefallen. In der vergangenen Woche hatte Jahn gestanden, Ulrike am 22. Februar verschleppt, missbraucht und getötet zu haben.

Das brandenburgische Justizministerium hat unterdessen die Kritik am schleppenden Aufbau einer Gendatei zurückgewiesen. Die Maßnahmen zur Erfassung von Straftätern in der DNA-Datei würden mit "großem Nachdruck" umgesetzt, teilte das Ressort am Montag mit. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte arbeiteten eng zusammen, um eine "zeitnahe" Erfassung von Personen und Spuren in der Analyse-Datei beim Bundeskriminalamt zu erreichen.

Vor dem Hintergrund, dass der vermeintliche Mörder von Ulrike Brandt trotz seiner Verurteilungen wegen schweren Diebstahls nicht in der Gen-Datei registriert war, hatte der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die Nachlässigkeit einiger Länder bei der Erhebung der entsprechenden Daten von Schwerverbrechern kritisiert. Nach seinen Angaben fehlen noch immer die genetischen Fingerabdrücke von 90 000 Straftätern. Nach Einschätzung des Justizministeriums verbessert die Entnahme von Körperzellen mittels Speichelproben die Aufklärung von Straftaten wie Mord und Sexualdelikte "erheblich". Der vom Bundeszentralregister übermittelte Datenbestand werde in Brandenburg nach vier Prioritätsstufen abgearbeitet, wobei einschlägig vorbelastete Sexual- und Gewaltstraftäter in der ersten Kategorie erfasst würden.

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