zum Hauptinhalt

Brandenburg: Der Landtag hat sich zu gut bedient

Verfassungsrechtler von Arnim: Diäten sind zu hochVON MICHAEL MARA POTSDAM.Die jüngst vom brandenburgischen Landtag beschlossene 22prozentige Diätenerhöhung ist nach Meinung des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim sachlich unangemessen und verfassungsrechtlich zweifelhaft.

Verfassungsrechtler von Arnim: Diäten sind zu hochVON MICHAEL MARA POTSDAM.Die jüngst vom brandenburgischen Landtag beschlossene 22prozentige Diätenerhöhung ist nach Meinung des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim sachlich unangemessen und verfassungsrechtlich zweifelhaft.Von Arnim legte am Freitag in Potsdam eine entsprechende Untersuchung vor.Unterdessen forderte der Bund der Steuerzahler den Landtag auf, die Diätenerhöhung zurückzunehmen.Anderenfalls will er im Wege des Volksbegehrens eine Rücknahme erzwingen.Die Entwürfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf lägen bereits vor, sagte Vorstandsmitglied Michael Boeckhaus. -Von Arnim, von 1993 bis 1996 Verfassungsrichter in Brandenburg, hat schon früher mit ähnlichen Untersuchungen für Aufregung bei betroffenen Parlamenten gesorgt: 1988 mußten in Hessen der Präsident und Vizepräsident des Landtages nach einer deftigen Diätenerhöhung zurücktreten, 1991 wurde in Hamburg nach viermonatiger Diskussion ein entsprechendes Gesetz zurückgenommen.Auch Brandenburger Abgeordneten verdarb von Arnim am Freitag die Pfingstlaune: SPD-Fraktionschef Wolfgang Birthler, der sich für die Diätenerhöhung stark gemacht hatte, ließ eine zweiseitige Rechtfertigung verbreiten.Birthler: Die Diätenerhöhung sei "maßvoll, angemessen und guten Gewissens vertretbar". Von Arnim bestreitet das, obwohl Brandenburg bei den Diäten bisher am Schluß der Flächenländer stand: Abgesehen davon, daß der Landtag vor dem Hintergrund der ernsten wirtschafts- und finanzpolitischen Lage des Landes ein falsches Signal setze, sei die Begründung "nicht zu halten".Denn nach offizieller Lesart war der Durchschnitt der Abgeordnetenentschädigung in den acht westlichen Flächenländern Richtgröße für die Erhöhung um 22 Prozent, von dem die Brandenburger Abgeordneten 85 Prozent erhalten sollen, soviel wie Beamte im Verhältnis zu ihren West-Kollegen. Von Arnim argumentiert nun, daß der Landtag, wenn er sich an der Ost-West-Relation der Einkommen orientiere, die Bezüge der privaten Arbeitnehmer hätte zugrunde legen müssen.Sie stellten die große Mehrheit der vom Landtag repräsentierten Bürger dar, erhielten aber nur 76 Prozent der westlichen Bezüge.Außerdem könne sich Brandenburg mit 2,5 Millionen Einwohnern nur an strukturell vergleichbaren Ländern wie Rheinland-Pfalz, Schlesweig-Holstein oder das Saarland orientieren.Die durchschnittliche Entschädigung betrage dort 8028 Mark, unter Berücksichtigung der Ost-West-Relation bei den privaten Arbeitnehmern ergebe sich ein Betrag von 5 941 Mark.Brandenburgs Abgeordnete hätten vor der Diätenerhöhung jedoch schon 6230 Mark erhalten, sie kassieren derzeit 6627 Mark und im Zuge der dreistufigen Erhöhung ab 1.Januar 1999 7576 Mark.Hinzu kommen Aufwandsentschädigungen bis 4800 Mark monatlich. Damit nicht genug, äußert von Arnim auch verfassungsrechtliche Bedenken: Die beschlossene mehrstufige Erhöhung werde Transparenzerfordernissen nicht gerecht.Außerdem habe der Landtag in dem überhasteten Verfahren die Bezüge von Richtern des Landesverfassungsgerichts, die als Beamte oder Richter im öffentlichen Dienst stehen und deren Bezüge an die Diäten gekoppelt sind, versehentlich halbiert.Von Arnim, sagt, da der Landtag diese Panne beseitigen müsse, sollte er die Chance nutzen, die überzogene Erhöhung der Diäten von sich aus zurückzunehmen.

MICHAEL MARA

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false