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Brandenburg: Dersus Tod auf dem Radweg wird vor Gericht verhandelt

Prozess gegen den Fahrer des Lkw, der den Jungen überrollte. Der Fall löste Debatte über Seitenspiegel aus

Der Junge fuhr mit seinem Fahrrad dicht hinter der Mutter. Sie waren auf der Bismarckstraße in Charlottenburg unterwegs, nicht mehr weit von der Schule des neunjährigen Dersu entfernt. An der Ecke KaiserFriedrich-Straße aber wurde Dersu aus dem Leben gerissen. Ein Kraftfahrer, der mit seinem 18 Tonnen schweren Sattelzug rechts abbiegen wollte, hatte den Jungen übersehen. Heute muss sich der 41-jährige Fahrer Ronni H. wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

Mutter und Sohn wollten am 23. März 2004 die Kaiser-Friedrich-Straße an der Fußgängerampel überqueren. Sie hatten dort ebenso Grün wie der abbiegende Laster. Eine Verkehrssituation, die für Radfahrer immer wieder tödliche Folgen hat. Fahrer H. sah wohl noch in den Rückspiegel. Er ließ die Frau passieren. Den Jungen bemerkte er nicht – laut Anklage aus Unachtsamkeit. Ein Sachverständiger soll zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die „Phase der Erkennbarkeit“ Dersus zwei bis drei Sekunden betrug.

Der weiße Kühlsattelzug hatte nur drei Spiegel. Möglicherweise befand sich der heranfahrende Junge im toten Winkel des Rückspiegels. Der Sattelzug erfasste den Neunjährigen direkt auf der Fahrbahn. Dersu erlitt schwerste Kopfverletzungen und starb noch unter dem Lkw. Der grausige Unfall war Mitauslöser einer breiten Diskussion darüber, ob Lastwagen und Busse mit zusätzlichen Außenspiegeln ausgerüstet werden müssen, etwa den „Dobli-Spiegeln“, die den toten Winkel auf ein Minimum reduzieren.

Doch Gesetzesänderungen lassen auf sich warten. Am ersten Todestag des Jungen vor wenigen Wochen protestierte das Kiezbündnis Klausenerplatz an der Kreuzung, wo Dersu starb. Die Initiative fordert eine gesetzliche Regelung zu Rückspiegeln bei Lastwagen, wie sie andere europäische Länder längst erlassen haben. Auch der Radfahrverband ADFC fordert den Zusatz-Spiegel seit langem.

Für den Prozess gegen Unfallfahrer H. hat das Schöffengericht nur einen Tag anberaumt. Mehrere Zeugen sind geladen, darunter die Mutter des Jungen. Von besonderem Gewicht für die Urteilsfindung werden die Ergebnisse des technischen Sachverständigen sein. Eine fahrlässige Tötung kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. K. G.

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