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Doppelmord-Prozess: Angeklagter fragte nie nach Frau und Kind

Im Prozess wegen des Frankfurter Doppelmords von 1997 hat im Landgericht Frankfurt (Oder) die Großmutter der getöteten Heike N. ausgesagt.

Frankfurt (Oder) - Nach Angaben der Zeugin soll der Angeklagte die Frau schon vor der Geburt des gemeinsamen Sohnes im März 1997 gedrängt haben, ihn bei den Behörden nicht als Vater anzugeben. Er habe vorgegeben, er sei lungenkrank und werde nicht mehr lange leben. Heike habe dennoch eine Unterhaltsklage angestrengt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-jährigen Angeklagten vor, die 23-jährige Heike N. und das gemeinsame Baby am 1. Juli 1997 unter einem Vorwand in den Wald bei Frankfurt-Lossow gefahren, ermordet und verscharrt haben. Er habe die Vaterschaft nicht anerkennen und nicht für das Kind zahlen wollen, heißt es in der Anklage. Die beiden Leichen waren erst im Juni 2006 gefunden worden.

Als sei sie nur kurz weggefahren

Heike habe am Vorabend des 1. Juli 1997 angekündigt, dass sie am nächsten Tag später als sonst zum gemeinsamen Mittagessen komme, sagte die Großmutter. Sie habe "was zu erledigen, da werdet ihr Euch freuen", habe Heike gesagt. "Mein Mann und ich konnten uns keinen Reim darauf machen", sagte die Zeugin. Am 1. Juli hätten Nachbarn die Frau mit dem Baby aus dem Haus gehen sehen und auch den Angeklagten beobachtet. Der Großvater habe dann am späten Mittag aus Sorge in Heikes Wohnung nachgeschaut, alles habe so ausgesehen, als sei die Frau nur kurz weggefahren.

Am Abend gaben die Großeltern die Vermisstenanzeige auf. Zuvor sei ihr Mann noch zum Angeklagten gefahren und habe gefragt, ob der wisse, wo Heike sei, sagte die Zeugin. Er habe geantwortet: "Die Heike wird sich schon irgendwann melden". Später sei er nie wieder gekommen und habe gefragt, wo die Frau und das Kind sind.

Nach Angaben des Gerichts zahlte der Angeklagte zu jenem Zeitpunkt bereits für drei Kinder, die er gemeinsam mit einer Frau aus Frankfurt-Kliestow hat. Für diese Unterhaltszahlungen habe er rund die Hälfte seines Netto-Gehalts von damals 1950 Mark aufgewandt.

Der Prozess wird am 16. November fortgesetzt. Ein Urteil soll am 19. Dezember verkündet werden. (tso/ddp)

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