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Drohende Privatisierung: Bund will Brandenburg Seen verkaufen

Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern können Seen direkt dem Bund abkaufen, um so eine Privatisierung zu umgehen.

Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern können Seen direkt dem Bund abkaufen, um so eine Privatisierung zu umgehen. Das gaben am Freitag die Geschäftsführer der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), Wolfgang Horstmann und Wilhelm Müller, bekannt. Beim brandenburgischen Agrarministerium ist das Angebot aus Berlin bislang nicht angekommen. Beide Länder sind derzeit in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium und mit einer Bundesratsinitiative darum bemüht, die Seen aus früherem Treuhandbesitz kostenlos übertragen zu bekommen. Das lehnt der Bund mit Hinweis auf seine Finanzinteressen ab.

Bislang hatte die BVVG in den ostdeutschen Bundesländern eine Gewässerfläche von 14 000 Hektar – allein in Brandenburg waren es 9400 Hektar – verkauft und damit 15 Millionen Euro eingenommen. Weitere 15 000 Hektar sind noch im Besitz des Bundes. Zum Vergleich: Aus Verkauf und Verpachtung von Forst- und Agrarflächen erwirtschaftete das Unternehmen 2009 einen Überschuss von 494 Millionen Euro.

Im August hatte die BVVG die Ausschreibung von Gewässern und Agrarflächen auf Druck der neuen Bundesländer gestoppt. Gegner hatten sich davon neue Vorgaben für die Privatisierungspraxis erhofft, weil sie um den öffentlichen Zugang zu Seen und Badestellen fürchten oder die Agrarunternehmen im Osten wegen angeblich überhöhter Bodenpreise in Gefahr sehen. Seit Oktober verhandeln Bund und Länder über einen Neuzuschnitt der Privatisierungsregeln. Man hoffe, bald zu einem Abschluss zu kommen, sagte Horstmann. Er äußerte den Eindruck, mit der umstrittenen Seenprivatisierung würden für politische Zwecke Ängste geschürt.

Tatsächlich haben sich die Parteien im Landtag den Protest der Privatisierungsgegner zu eigen gemacht und fordern ein Ende der bisherigen Praxis. Die Initiatoren einer Petition beim Bundestag gegen den Verkauf von Seen mit 90 000 Unterschriften betonen, Badestellen, Stege und Uferwege könnten nach einem Verkauf an Privatbesitzer nicht mehr uneingeschränkt nutzbar sein, weil Eigentümer Angeln und Baden verbieten oder dafür Geld verlangen würden. BVVG-Geschäftsführer Horstmann sagte dagegen: „Nach den Landeswassergesetzen muss der öffentliche Zugang zu Seen gewährleistet sein.“ 

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