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Brandenburg: Ein grausamer Doppelmord

Landgericht verhandelt gegen vier Angeklagte, die zwei Männer lebendig verbrannt haben sollen

Frankfurt (Oder) - Beim Verlesen der Anklageschrift stockte Staatsanwalt Christoph Schüler an mehreren Stellen der Atem. Von unvergleichlicher Brutalität war die Tat, mit der sich seit gestern das Landgericht Frankfurt (Oder) beschäftigen muss. „Kaltblütig, grausam und heimtückisch sind die vier Angeklagten gegen ihre beiden Opfer vorgegangen“, sagte der Staatsanwalt. Die vier sind des Mordes und der Beihilfe zum Mord angeklagt. Sie sollen am 12. Mai dieses Jahres zwei Männer bei lebendigem Leibe mit Benzin übergossen und angezündet haben. Davor wurde ein Opfer laut Anklageschrift fast zu Tode geprügelt.

Spaziergänger machten kurz vor Pfingsten in einem Wald bei Münchehofe am östlichen Berliner Stadtrand eine schlimme Entdeckung. Sie stießen auf zwei verkohlte Leichen. Die Polizei konnte von einem Opfer aber Fingerabdrücke nehmen. Die Spuren führten ins kleine Buckow in der Märkischen Schweiz. Dort stießen die Kriminalisten rasch auf die Tatverdächtigen. Die Lebensgefährtin des mutmaßlichen Haupttäters hatte bereits vor der Entdeckung der Leichen „von einem grausamen Geschehen“ an Kneipentischen geplaudert. Der 30-jährige Silvio K. aus Waldsieversdorf, der 40-jährige Michael G. aus Buckow, der 36-jährige Torsten S. und der 20-jährige Tomasz Z. aus Müncheberg wurden festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft K. und G. Mord vor, den beiden anderen Beihilfe.

Die Täter waren laut Anklage betrunken in die Wohnung der ihnen bekannten späteren Opfer gegangen. Dort begannen die Misshandlungen. Als Motiv gaben sie „Rache für eine Vergewaltigung“ an. „Unsere Recherchen haben keinen Hinweis auf einen Sexualdelikt ergeben“, erklärte Staatsanwalt Schüler. Silvio K. und Michael G. schlugen mit Fäusten und mit Stahlkappen versehenen Schuhen auf einen der Männer ein. Sie warfen ihn mehrfach mit dem Kopf gegen einen Schrank, brachen ihm Arme und Beine. G. soll viermal mit einem 25 Zentimeter langen Messer in den Oberkörper gestochen haben, sein Kumpan eine Bierflasche auf dem Kopf des Mannes zerschlagen, ihn mehrfach mit einer Schere in den Unterleib gestochen und ihn im Genitalbereich verletzt haben. Den nach ihrer Annahme toten Mann wickelten sie ihn in einen Teppich, um ihn im Wald zu vergraben. Dabei halfen ihnen laut Anklage die beiden Mitangeklagten. Den Freund des Opfers – den sie an der Flucht gehindert hatten, der die Misshandlungen hilflos mitansah – nahmen sie als Mitwisser mit.

Im Wald übergossen die Täter ihr Opfer mit Benzin – obwohl der Mann laut Anklage noch röchelte. Als der Freund mit der Polizei drohte, erhielt er einen Schlag mit der Schaufel an den Hinterkopf und wurde ebenfalls mit Benzin übergossen. Laut Gerichtsmedizin lebten die Männer noch, als sie angezündet wurden. Sie starben an Rauchgasvergiftung und Verbrennungen.

Die Angeklagten sind teilweise geständig. Der Verteidiger von Michael G. nannte diesen „eigentlich sehr sensibel“. Der Anwalt setzte eine Unterbrechung der Verhandlung durch, weil ihm nicht alle Akten rechtzeitig zur Verfügung standen. Der nächste Termin ist der 14. Dezember.

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