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Erneut: Befangenheitsantrag im Templiner Mordprozess gestellt

Die Beweisaufnahme im Templiner Mordprozess gerät wieder ins Stocken. Obwohl die Kammer den Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter ablehnte, geht es nicht weiter: Nun lehnt die Verteidigung die gesamte Kammer ab, und auch um die Spurensicherung gibt es weiter Streit.

Im Prozess gegen zwei junge Männer aus Templin wegen Mordes an einem Arbeitslosen ist die Beweisaufnahme auch am Donnerstag nicht abgeschlossen worden. Die Verhandlung vor dem Landgericht Neuruppin wurde erneut vertagt, auf Dienstag (31. März). Die Kammer lehnte einen Befangenheitsantrag der Verteidigung des 19-jährigen Sven P. gegen den Vorsitzenden Richter ab. Daraufhin stellte der Anwalt wie angekündigt einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer.

Laut Rechtsanwalt René Börner sieht sich sein Mandant durch den vorsitzenden Richter Gert Wegener vorverurteilt, da dieser mehrere Anträge der Verteidigung als "unqualifiziert" abgelehnt hatte. So wurden Aussagen des NPD-Vorsitzenden Klaus Beier und der Verfassungsschutzpräsidentin Winfriede Schreiber nicht zugelassen, die einordnen sollten ob der Angeklagte der rechtsextremen Szene angehört. Auch wurde die Auswertung weiterer Tatortspuren mit der Begründung abgelehnt, dass der Verursacher dieser Spuren sowieso Kontakt zum Opfer hatte. Es handelt sich dabei um Spuren des Mannes, der den Toten fand und als Zeuge aussagt. Eine umfassende Aufklärung wäre aber Pflicht der Ermittlungsbehörden gewesen, meint Börner. Stattdessen habe der Vorsitzende Richter den schnellen Prozessabschluss einer sachgerechten Aufklärung vorgezogen und damit offenbar "Aufklärungsmängel" in Kauf genommen.

Staatsanwalt weist Vorwurf der Schlamperei zurück

Der Staatsanwalt vertritt allerdings die Ansicht, es sei unwahrscheinlich, dass es sich beim Zeugen Uwe L. um den Täter handeln könnte. Dem widersprächen bereits die Aussagen des 22-jährigen Angeklagten Christian W., der detaillierte Angaben zum Verbrennen der Leiche des Opfers machen konnte. Uwe L. aber fand die verbrannte Leiche erst am Morgen danach.

Sven P. und Christian W. sind wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Sie sollen im Juli 2008 einen 55-jährigen Templiner aus Verachtung für dessen sozialen Status als Alkoholiker zu Tode geprügelt haben. Die Ermittler sahen eine rechtsextremistische Gesinnung als Tatmotiv. (am/ddp)

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