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Fall Ermyas M.: Schönbohm und Küpper bestreiten Ermittlungspannen

Im Fall des brutalen Angriffs auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. vor einem Jahr in Potsdam weisen Innenministerium und Polizei den Vorwurf von Ermittlungsfehlern zurück.

Potsdam - Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) betonte nach einer Sitzung des Innenausschusses im Landtag: "Es ist deutlich geworden, dass es keine Pannen gab." Keiner erhebe mehr diesen Vorwurf. Auch der Potsdamer Polizeipräsident Bruno Küpper wies Berichte über mangelhafte Tatortarbeit zurück.

CDU-Innenexperte Sven Petke verteidigte ebenfalls die Ermittlungen am Tatort. Innenausschuss-Chef Hans-Jürgen Scharfenberg (Linkspartei/PDS) stellte für die Opposition fest: "Es ist eindeutig dargelegt worden, dass alles nach den üblichen Vorschriften verlaufen ist."

Küpper räumte das Fehlverhalten einer einzelnen Beamtin ein

Ermyas M. war am Ostersonntag 2006 gegen vier Uhr morgens an einer Bushaltestelle brutal niedergeschlagen worden. Er hatte dabei schwerste Kopfverletzungen erlitten. Der Fall hatte internationales Aufsehen erregt, weil die Ermittler anhand von Mailboxaufzeichnungen eines Streits zwischen Tätern und Opfern zwischenzeitlich von einem rassistisch motivierten Mordversuch ausgegangen waren. Dieser Vorwurf ließ sich jedoch nicht halten. Derzeit müssen sich die Tatverdächtigen Björn L. und Thomas M. vor dem Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung verantworten.

In dem Verfahren war am dritten Prozesstag bekannt geworden, dass ein erster Notruf einer Augenzeugin bei der Polizei von einer Beamtin abgewiesen worden war. In der vorangegangenen Verhandlung hatte sich herausgestellt, dass die Spuren am Tatort lediglich von Streifenpolizisten gesichert wurden. Kriminaltechniker rückten erst gut drei Stunden nach der Tat an.

Polizeichef Küpper räumte am Donnerstag ein, dass die Beamtin in der Notrufzentrale fehlerhaft gehandelt habe. Ihr sei nur von einer bewusstlosen Person berichtet worden. Sie habe deshalb keinen Bezug zu einer Straftat hergestellt und die Anruferin an die Rettungsleitstelle unter 112 verwiesen. "Das war falsch", betonte Küpper. Deshalb habe er noch im April verfügt, dass Anzeige gegen die Beamtin wegen unterlassener Hilfeleistung erstattet sowie ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Zudem sei die Frau versetzt worden.

Fehler am Tatort bestreitet der Polizeichef

Am Tatort seien dagegen keine Fehler gemacht worden, versicherte Küpper. Dass die Spuren von einem Streifenbeamten gesichert wurden, sei korrekt gewesen. Sie seien immer als erste am Tatort und müssten Spuren sichern, falls diese verloren gehen könnten. Diese Gefahr habe bestanden, weil es in der Osternacht geregnet habe.

Zudem habe die Polizei erst etwa zweieinhalb Stunden nach den Ereignissen von der besonderen Schwere der Verletzungen des Opfers erfahren, erläuterte Küpper. Daraufhin habe die Dienstgruppenleiterin die Kriminalpolizei und deren Techniker alarmiert. Die Spezialisten seien gegen 7.15 Uhr am Tatort gewesen. Insgesamt sei alles nach den "Regeln der polizeilichen Kunst" verlaufen. Für ihn stehe außer Frage, dass Spuren verwischt worden sein könnten.

Aus Sicht von Scharfenberg haben Schönbohm und Küpper die Lage eindeutig erörtert. Da die Staatsanwaltschaft bislang keine Kritik am Vorgehen der Polizei geäußert habe, gehe er davon aus, dass alles korrekt gelaufen sei. (tso/ddp)

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