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Fall Ermyas M.: Stimmgutachten lässt kaum Rückschlüsse zu

Im Prozess zum Angriff auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. in Potsdam hat auch ein Stimmgutachten keinen eindeutigen Beweis für eine Tatbeteiligung der Angeklagten erbracht.

Potsdam - Es sei lediglich wahrscheinlich, dass die Stimme des Hauptangeklagten auf dem Mailbox-Mitschnitt eines Streits zwischen Opfer und Angreifern zu hören ist, sagte eine Expertin der Landeskriminalamts beim 15. Verhandlungstag vor dem Landgericht Potsdam. Aus Sicht von Verteidigung und Nebenklage reicht diese Wahrscheinlichkeit nicht aus, um eine Täterschaft des Hauptangeklagten zu beweisen. Das Stimmgutachten galt als eines der wichtigsten Beweismittel der Staatsanwaltschaft.

In dem Verfahren müssen sich der 30-jährige Björn L. wegen gefährlicher Körperverletzung und der 31 Jahre alte Thomas M. wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Laut Anklage sollen sie am 16. April 2006 an einer Haltestelle mit Ermyas M. in Streit geraten sein und den dunkelhäutigen Potsdamer als "Scheiß-Nigger" beschimpft haben. Dann soll Björn L. das Opfer mit einem Schlag ins Gesicht niedergestreckt haben. Ermyas M. erlitt schwerste Kopfverletzungen und schwebte in Lebensgefahr. In dem Prozess tritt er als Nebenkläger auf.

Der Streit zwischen Opfer und Tätern war von einer Handy-Mailbox aufgezeichnet worden. Zeugen wollen darauf die hohe Fistelstimme von Björn L. erkannt haben. Nach Angaben seines Arztes hatte der Hauptangeklagte jedoch zur Tatzeit eine Kehlkopfentzündung und war heiser. (tso/ddp)

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