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Brandenburg: Falscher Pilot baut Unfall auf Rollfeld

Einen Flugschein hatte der Mann nicht. Dennoch wollte er starten – mit zwei Passagieren an Bord.

Schönhagen - Nur ein Unfall noch auf dem Flugfeld hat einen Flugschüler gestoppt, der mit zwei Passagieren von Schönhagen südwestlich Berlins nach Hamburg fliegen wollte – ohne Lizenz und ohne je alleine gestartet zu sein. Der Vorfall, der erst jetzt bekannt wurde, ereignete sich bereits am 6. November. Gegen den Flugschüler ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft.

Axel L. hatte sich im Sommer bei einer Flugschule auf dem Verkehrslandeplatz Schönhagen eingeschrieben. Der erste Alleinflug ist in der Regel nach 10 bis 15 Flugstunden üblich, erklärt Brandenburgs Flugsicherheitsinspektor Jens Eisenreich. Doch der 65-jährige L. habe selbst nach 52 Flugstunden und 159 Starts- und Landungen noch nicht ohne Fluglehrer an den Steuerknüppel gedurft. Dennoch kaufte der Mann für mehrere 100 000 Euro gleich zwei eigene Sportflugzeuge.

Am 6. November erschien der Möchtegern-Pilot L. mit zwei Begleitern in Schönhagen und ließ seine viersitzige TB-20 aus dem Hangar der Lieferfirma schieben. Weil er auf dem Flugplatz bekannt war und erklärte, sein Fluglehrer würde gleich erscheinen, schöpfte niemand Verdacht. Doch kaum saß L. mit seinen Gästen in dem einmotorigen Flugzeug, betätigte er den Anlasser. Weit kam er nicht. Weil er versehentlich Vollgas gab, kam die Maschine trotz angezogener Bremse in Bewegung und rammte einen geparkten Motorsegler. Es entstand schwerer Sachschaden, verletzt wurde niemand.

„Der Flugleiter hörte lautes Motorengeräusch, drei Sekunden später hat es schon gekracht“, sagt Schönhagen-Geschäftsführer Klaus-Jürgen Schwahn. Der alarmierten Polizei habe der Mann statt einer Pilotenlizenz nur das Flugbuch gezeigt. Er habe nur zur Tankstelle rollen wollen, den Flugschein bereits Ende Oktober bei einer anderen Schule gemacht, behauptete L. gestern. Dort war keine Bestätigung zu erhalten. Das Papier hatte L. nicht bei sich. Es liege in seiner zweiten Maschine, einer in Schönefeld stationierten „Bonanza“. Die habe er auf dem Rückflug von Mallorca wegen schlechten Wetters in Schwäbisch-Hall abstellen müssen.

Flugsicherheitsinspektor Eisenreich kritisiert, dass sich vorher offenbar niemand über das merkwürdige Verhalten von L. gewundert hat. Er hatte sich Visitenkarten einer imaginären „Brandenburg-Airline“ drucken lassen, die ihn als „Flugkapitän“ auswiesen. Gelegentlich soll er auch Hemden mit vier goldenen Pilotenstreifen auf den Schultern getragen haben. Sinnvoll wäre es gewesen, den Flugschüler darauf anzusprechen, sagte Eisenreich. „Ich hätte ihn nicht für so durchgeknallt gehalten“, sagt der damalige Fluglehrer des Mannes. Zum Unterricht sei er nie in „Uniform“ erschienen.

Doch wenn L. nicht schon am Boden den Unfall verursacht hätte, hätte die Sache übel ausgehen können. Die Flugleitung hätte den Start wohl verboten, aber nicht verhindern können. Verkehrslandeplätze unterliegen einer Betriebspflicht, dienen aber im Gegensatz zu den großen Flughäfen nicht dem Linien- und Charterverkehr, sondern Geschäfts- und Sportfliegern. Die Flugüberwachung ist nicht so streng wie in Tegel oder Schönefeld. Mit rund 44 000 Flugbewegungen im Jahr ist Schönhagen der zweitgrößte Verkehrslandeplatz Deutschlands.

Rainer W. During

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