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Flughafen BBi: Nach dem Scheitern vor dem Verfassungsgericht

Der Flughafen BBi darf gebaut werden. Nur um den Lärmschutz geht der Streit weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Beschwerden von 44 Klägern gegen den geplanten Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) abgewiesen. Damit kann der BBI am geplanten Standort gebaut werden. Juristische Möglichkeiten haben die Gegner des BBI nur noch im Rahmen des laufenden Planergänzungsverfahrens zur Frage von Nachtflügen.

In dem aktuellen Verfahren ging es um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, das im März 2006 den Planfeststellungsbeschluss für den BBI unter Lärmschutzauflagen bestätigt hatte. Mehrere Gruppen mit insgesamt 44 Klägern hatten dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie sahen ihre Grundrechte auf Unversehrtheit und Eigentum verletzt und bemängelten außerdem die Standortwahl. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes wies die Beschwerden ab. Die Beschwerdeführer hätten nicht hinreichend dargelegt, dass ihre Grundrechte verletzt seien, auch nicht hinsichtlich des Lärmschutzkonzepts. Die Standortentscheidung für Schönefeld statt Sperenberg sei ebenfalls ohne Verfassungsverstoß getroffen worden.

„Nun ist die letzte juristische Option ausgeschöpft“, sagte Brandenburgs Infrastrukturminister Reinhold Dellmann (SPD). Jetzt sollten alle nach vorne blicken und die Chancen ins Auge fassen, die mit dem Flughafenausbau verbunden sind. Der Anwalt der Kläger will jedoch ein Verfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof prüfen.

Die Leipziger Verwaltungsrichter hatten in ihrem Urteil den im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen 24-Stunden-Betrieb allerdings aufgehoben und einen Flugverkehr in der Kernzeit von 0 bis 5 Uhr für unvereinbar mit den Zielen des Lärmschutzes erklärt. Strittig ist aber noch der von Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften für zwingend erforderlich gehaltene Betrieb in den sogenannten Randzeiten zwischen 22 und 24 sowie 5 und 6 Uhr.

Dafür gibt es jetzt ein Planergänzungsverfahren. Die entsprechenden Unterlagen wurden Ende vergangenen Jahres in sieben Anrainergemeinden und dem Berliner Rathaus Treptow ausgelegt. Bis zum 12. Dezember konnten Betroffene Stellungnahmen abgeben. Dabei wurden insgesamt rund 36 500 Einwendungsschreiben eingereicht, teilte das Infrastrukturministerium mit. Ferner haben sieben betroffene Gemeinden und drei Landkreise Stellungnahmen abgegeben. Dazu finden ab dem 7. April nichtöffentliche Erörterungstermine mit Trägern öffentlicher Belange, Verbänden und sonstigen Institutionen statt. Ab dem 14. April finden dann auch private Einwender Gehör. Die Termine sind montags, dienstags, donnerstags und freitags jeweils ab 10 Uhr, die Gesamtdauer der Erörterung richtet sich nach dem Bedarf der Teilnehmer.

2009 will das Ministerium dann nach Auswertung und Abwägung aller Argumente einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zur Nachtflugregelung erlassen. Dagegen kann dann erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden. Mit einer gerichtsfesten Entscheidung wird dann erst 2010 gerechnet, ein Jahr später soll der BBI in Betrieb gehen.

Rainer W. During

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