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Brandenburg: Flughafenplaner erleichtert: Keine Nachtstarts in Leipzig

Gericht verbietet auch in Sachsen Passagierverkehr zwischen 0 und 5 Uhr Frachtflüge in dieser Zeit sind bei dem Konkurrenten allerdings erlaubt

Schönefeld - Aufatmen bei den Berliner Flughafenplanern: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über den Nachtflugbetrieb am Flughafen Leipzig/Halle führt zu keiner neuen Konkurrenz. Die Richter genehmigten gestern zwar Starts und Landungen von Frachtflugzeugen, hoben aber die Erlaubnis für Passagierflüge zwischen 0 und 5 Uhr auf.

Im März hatten die Bundesrichter auch den in Schönefeld entstehenden Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) mit einem entsprechenden Nachtflugverbot belegt. Für die Notwendigkeit von Flügen zwischen 22 und 24 Uhr sowie 5 und 6 Uhr wurde ein Bedarfsnachweis gefordert.

Mit ihrem gestrigen Urteil gaben die Bundesrichter grünes Licht für den Ausbau des Leipziger Flughafens zu einem internationalen Drehkreuz des Frachtverkehrs. Die Posttochter DHL, die ihre bisherigen Schönefeld-Flüge bereits nach Sachsen verlegt hat, errichtet dort für rund 300 Millionen Euro ihren neuen, europäischen Hauptumschlagplatz. Geplant sind ab 2008 bis zu 50 nächtliche Starts und Landungen, zwischen 0 und 1.30 Uhr sowie 4 und 5.30 Uhr.

In einem Musterverfahren wies das Bundesverwaltungsgericht die Klagen von fünf Anwohnern gegen einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss im Wesentlichen ab (BVerwG 4 A 2001.06). Mit dem Vorhaben würden öffentliche Interessen verfolgt, „die es rechtfertigen, den Anwohnern des Flughafens die mit einem nächtlichen Frachtflugverkehr verbundenen erheblichen Lärmbelastungen grundsätzlich zuzumuten“.

Im Hinblick auf den Passagierverkehr hoben die Richter diesen Planfeststellungsbeschluss allerdings auf – obwohl die Lärmschutzmaßnahmen nach ihrer Ansicht weit über das Übliche hinausgehen. Das Regierungspräsidium wurde aufgefordert, die Genehmigung von Passagierflügen zwischen 22 und 6 Uhr unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu prüfen. Insbesondere in der Kernzeit zwischen 0 und 5 Uhr seien sie nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. „Der Standort kann sich nun zu einem bedeutenden Luftfrachtdrehkreuz entwickeln“, sagte Leipzigs Flughafen-Geschäftsführer Eric Malitzke. Beim Passagierverkehr betrage der Nachtfluganteil rund zehn Prozent. Eine Abwicklung außerhalb der Kernzeit von 0 bis 5 Uhr stehe außer Frage. In Schönefeld gab man sich gelassen. Das Urteil bedeute, dass der Passagierverkehr in Berlin und Leipzig unter gleichen Bedingungen stattfinden kann, sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel. Damit sei der BBI in der Berliner Region im Vorteil.

Bei einem generellen 24-Stunden-Betrieb in Leipzig wäre eine Konkurrenz zum BBI entstanden. Touristen für Nachtflüge sind in Deutschland allerdings kaum zu gewinnen. Im Frachtverkehr haben die Sachsen jetzt allerdings endgültig die Nase vorn. Zwar wurde der BBI für ein Jahresvolumen von 600 000 Tonnen Luftfracht genehmigt, doch geht man nach dem Nachtflugverbot davon aus, dass der Cargo-Verkehr keine wesentliche Rolle mehr spielen wird.

Rainer W. During

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