zum Hauptinhalt

Frankfurt (Oder): Bewährungsstrafen nach Gedenkstein-Schändung

Wegen Schändung des Synagogengedenksteins in Frankfurt (Oder) sind drei junge Männer zu Jugendstrafen zwischen 9 und 14 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Frankfurt (Oder) - Gegen zwei Mädchen sprach das Frankfurter Amtsgericht am Mittwoch Verwarnungen aus. Die fünf rechtsextremistisch eingestellten Jugendlichen im Alter von 14 bis 19 Jahre müssen zudem zwischen 50 und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Die Kammer sprach die Angeklagten der Volksverhetzung und Störung der Totenruhe für schuldig.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten gemeinsam mit weiteren unbekannt gebliebenen Tätern den Stein nach einer Gedenkfeier am 9. November 2006 geschändet hatten, in dem sie Blumengebinde und Kerzen zertraten und wegwarfen. Einer der Angeklagten habe auf den Gedenkstein uriniert. "Es war keine spontane, zufällige Tat", sagte die Richterin. Die Jugendlichen hätten den öffentlichen Frieden gestört und die Menschenwürde anderer mit Füßen getreten. Der politische und moralische Schaden für die Stadt sei durch keine Strafe wieder gutzumachen.

"Taten verniedlicht"

Die Richterin sagte, die Angeklagten hätten die Taten zwar gestanden, zugleich aber "als Dumme-Jungen-Streich verniedlicht". Sie habe auch nicht den Eindruck, dass sie die Taten aufrichtig bereuten. Eine 16-jährige Angeklagte sagte im Gerichtssaal, sie habe die Blumen zertreten, um zu zeigen, "dass wir nichts von Juden halten".

Ein weiterer 19-jähriger Tatbeteiligter war bereits am 3. Januar zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er soll aus einer Gruppe heraus "Sieg Heil" gerufen haben. (tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false