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Friedhof Halbe: Rechtsextreme wollen Demonstration einklagen

Die Rechtsextremisten um den Neonazi Lars Jakobs wollen ihr für Samstag geplantes "Heldengedenken" am Waldfriedhof in Halbe vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen.

Karlsruhe - Bei dem Gericht sei ein entsprechender Eilantrag eingegangen, sagte eine Sprecherin. Das Verfassungsgericht wollte am Nachmittag eine Entscheidung bekannt geben. Die Neonazis wenden sich damit gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Dieses hatte am Donnerstag eine Beschwerde der Rechtsextremisten gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte Auflagen des Polizeipräsidiums Frankfurt bestätigt, wonach die rechten Demonstranten nicht zum Waldfriedhof ziehen dürfen. Erlaubt ist lediglich eine Versammlung am Bahnhof von Halbe.

Der Waldfriedhof in Halbe ist Deutschlands größter Soldatenfriedhof. Dort fanden mehr als 23.000 Tote ihre letzte Ruhe. Seit einigen Jahren versammeln sich am Vortag des Volkstrauertages Neonazis zum "Heldengedenken" an der Gräberstätte. Sie haben für 20 Jahre im Voraus entsprechende Kundgebungen angemeldet.

Jedoch hat auch das landesweite Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit auf 20 Jahre im Voraus dort Demonstrationen angemeldet. Das Polizeipräsidium Frankfurt hat in diesem Jahr den Gegendemonstranten den Vorrang eingeräumt. Diese Entscheidung ist aus Sicht der Verwaltungsgerichte nicht zu beanstanden. Das am 31. Oktober in Kraft getretene neue Versammlungsgesetz zum Schutz von Gräberstätten spielte bei ihren Entscheidungen keine Rolle. (tso/ddp)

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