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Friedhof Halbe: Verwaltungsgericht verbietet Neonazi-Aufmarsch

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat den für den 18. November angemeldeten Neonazi-Aufmarsch am Waldfriedhof in Halbe verboten. Die Rechtsextremisten dürfen sich lediglich auf dem Bahnhofsvorplatz versammeln.

Frankfurt (Oder) - Die Richter hätten entsprechende Entscheidungen des Polizeipräsidiums Frankfurt bestätigt, sagte ein Gerichtssprecher. Sie wiesen damit drei Eilanträge von Rechtsextremisten zurück, die gegen die Entscheidung des Polizeipräsidiums gerichtet waren. Allerdings ist eine Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Der Waldfriedhof ist Deutschlands größter Soldatenfriedhof. Dort fanden mehr als 23.000 Tote ihre letzte Ruhe. Seit einigen Jahren versammeln sich dort am Vortag des Volkstrauertages Neonazis zum "Heldengedenken". Das Polizeipräsidium hat in diesem Jahr den Gegendemonstranten den Vorrang eingeräumt. Diese haben ihre Veranstaltung wie die Neonazis für den Bereich zwischen Bahnhof und Friedhof angemeldet.

Die Auswahl des Präsidiums ist aus Sicht der Verwaltungsrichter nicht zu beanstanden. Die Polizei habe geprüft, wer im Laufe des vergangenen Jahres seine Versammlungen am angemeldeten Ort abhalten konnte. Zwar seien die rechten Demonstranten im November 2005 an ihrem genehmigten Marsch zum Friedhof gehindert worden. Damals blockierten 2000 Menschen den Weg. Doch seien sie dafür wie angemeldet im März 2006 durch Halbe gezogen.

Linke Gegenkundgebungen seien damals nicht genehmigt worden. Im Übrigen seien rechte Demonstranten auch am 15. November 2003, am 13. November 2004 sowie am 17. September 2005 wie angemeldet vom Bahnhof über die Lindenstraße zum Friedhof gezogen. (tso/ddp)

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