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Gebäudevermietung: Gericht gibt Eilantrag von Rechtsextremen statt

Im Streit um die Anmietung eines Gebäudes der Gemeinde Mühlenbecker Land hat das Verwaltungsgericht Potsdam einem Eilantrag der NPD im Wesentlichen stattgegeben. Die Gemeinde hatte sich von der Vermietung der Räume an die Rechtsextremen wieder distanziert.

Ein Widerspruch der Gemeinde gegen die Vermietung des Mehrzweckgebäudes habe keine aufschiebende Wirkung, sagte ein Gerichtsssprecher am Montag. Der Brandenburger NPD-Landesverband will am Donnerstag den Mehrzweckraum von Mühlenbeck für eine Veranstaltung nutzen, gab der Gerichtssprecher an. Die Gemeinde hatte dies am 28. März genehmigt und einen Mietvertrag mit der NPD abgeschlossen. Am 24. April hatte die Gemeinde jedoch die Genehmigung widerrufen und den Mietvertrag gekündigt. Anfang Mai vergab sie die Räume für den Abend des 29. Mai an einen anderen Mieter. Die NPD legte dagegen Widerspruch ein.

Das Verwaltungsgericht stellte mit seiner Entscheidung die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruchs wieder her. Der Widerruf der zunächst zugunsten der NPD erteilten Genehmigung sei "weder offensichtlich noch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig", hieß es. Er werde unter anderem nicht von der politischen Ausrichtung der NPD getragen. Soweit die Gemeinde Räume für Parteiveranstaltungen zur Verfügung stelle, müsse "sie vielmehr alle nicht verbotenen Parteien gleich behandeln". Etwaigen gewalttätigen Gegendemonstrationen müsse in erster Linie die Polizei begegnen. Über den Widerspruch der NPD an sich müsse jedoch die Gemeinde entscheiden. (imo/ddp)

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