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Brandenburg: Geflohen und von Gerüst gesprungen

Nach dem Suizid einer Patientin wurden jetzt zwei Psychiater freigesprochen

Nach dem tödlichen Sprung einer Patientin von einem Baugerüst erhob die Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe gegen Ärzte einer psychiatrischen Klinik in Weißensee. Die 24-jährige Frau sei trotz Kenntnis von Flucht- und Suizidgefahr nicht ausreichend überwacht worden, hieß es. Im Prozess um fahrlässige Tötung durch Unterlassen stellte sich die Situation gestern allerdings anders dar.

Die Patientin war im September 2004 als „hilflose Person“ gebracht worden. Bereits zwei Jahre zuvor war sie wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung behandelt worden. Nun kam die psychotische Patientin auf eine geschlossene Station. Medikamente wurden verabreicht, Einzelgespräche angeboten. Es war schwierig. „Sie meinte, dass sie nicht krank wäre“, sagte ihre Mutter.

Zehn Tage nach ihrer Einlieferung gelang der jungen Frau die erste Flucht. Nach einem Tag wurde sie erneut von der Polizei gebracht. Es wurde Ausgangssperre verfügt und eine „engmaschige Sichtkontrolle“ angeordnet. Dennoch verschwand die Patientin noch zwei Mal. Die vierte Flucht dann am 22. Oktober. Einen Tag zuvor hatte ein Vormundschaftsgericht die Unterbringung der Frau angeordnet. Zwei der Angeklagten sagten, sie habe aufgrund der Medikation müde und teilnahmslos im Bett gelegen.

Während der gesamten Behandlungszeit habe es keine Hinweise auf Suizidgefahr gegeben, sagten beide Angeklagte. Zwei Wochen nach ihrer Flucht stürzte die junge Frau von einem Baugerüst in Prenzlauer Berg. Den Ärzten sei kein strafrechtliches Verhalten vorzuwerfen, urteilte das Gericht. So sah es auch der Ankläger. Dass sich die Patientin das Leben nehmen könnte, sei nicht absehbar gewesen. Offen blieb aber, wie sie aus der Klinik fliehen konnte. K.G.

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