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Brandenburg: Geflügelpest: Handel eingeschränkt

Zum Schutz vor der Geflügelpest hat das Land jetzt im Alleingang die Bestimmungen zum Handel verschärft. „Wir haben ab sofort auch jeglichen mobilen Handel mit Geflügel sowie sämtliche Züchterschauen mit Tauben verboten“, sagte Landestierarzt Klaus Reimer am Freitag nach einer Sitzung mit Vertretern der Geflügelwirtschaft.

Zum Schutz vor der Geflügelpest hat das Land jetzt im Alleingang die Bestimmungen zum Handel verschärft. „Wir haben ab sofort auch jeglichen mobilen Handel mit Geflügel sowie sämtliche Züchterschauen mit Tauben verboten“, sagte Landestierarzt Klaus Reimer am Freitag nach einer Sitzung mit Vertretern der Geflügelwirtschaft. Demnach dürfen auch Küken und Junghennen nicht mehr von mobilen Händlern verkauft werden. Eine entsprechende bundesweite Eilverordnung beim Landwirtschaftsministerium in Berlin sei noch in Arbeit, sagte Reimer.

Wie berichtet, sind Handelsveranstaltungen bereits verboten, Eier und Geflügelfarmen haben Desinfektionsanlagen für Lieferfahrzeuge installiert. In vielen Betrieben muss Freilandgeflügel im Stall bleiben. kög

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