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Brandenburg: Gerichtsbeschluss: Neue Braunkohleplanung

Das Kabinett hat eine Gesetzesänderung zur Braunkohleplanung beschlossen. Damit habe es auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 15.

Das Kabinett hat eine Gesetzesänderung zur Braunkohleplanung beschlossen. Damit habe es auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 15. Juni reagiert, sagte Regierungssprecher Erhard Thomas.

Das Gericht hatte das bisherige Verfahren der Braunkohle- und Sanierungsplanung für verfassungswidrig und die Rechtsverordnung für den Braunkohleplan des Tagebaus Jänschwalde für nichtig erklärt. Birthler erwarte, dass die Gesetzesänderung im Herbst in den Landtag eingebracht werde und sich die Abgeordneten noch im laufenden Jahr damit befassen könnten, betonte Thomas. Nach der vorgesehenen Neuregelung sollen die Pläne künftig von der der Landesregierung unterstehenden Landesplanungsbehörde im Zusammenwirken mit dem Braunkohleausschuss erarbeitet werden.

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