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Brandenburg: Gesetz gegen Gesetze

Staatskanzlei legt Entwurf zum Bürokratieabbau vor: Bauherren, Angler und Kneipiers sollen profitieren

Potsdam - Die Brandenburger Landesregierung will den Bürokratieabbau beschleunigen: Die Staatskanzlei von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hat jetzt einen Entwurf für das lange angekündigte „Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse im Land Brandenburg“ vorgelegt, mit dem 20 Gesetze bürger- und investorenfreundlicher gemacht werden sollen. Laut der dem Tagesspiegel bekannten Kabinettsvorlage sollen unter anderem Baugenehmigungen billiger, die Öffnungszeiten für Biergärten liberaler werden und der Fischereischein für Touristen wegfallen. Ausgewählte Modellregionen sollen die Möglichkeit bekommen, über eine „Experimentierklausel“ von landesrechtlichen Standards abzuweichen. Es handelt sich dabei um die Kreise Barnim, Märkisch-Oderland, Spree-Neiße, Oberhavel und Teltow-Fläming sowie die Städte Brandenburg (Havel) und Cottbus.

Der 90-seitige Gesetzentwurf soll sowohl Regeln vereinfachen helfen als auch die Abschaffung von Gesetzen ermöglichen. So sollen die „Gebrauchtwarenverordnung“ und das „Vergnügungssteuergesetz“ des Landes wegfallen. Stattdessen soll es künftig den Kommunen überlassen werden, ob sie Vergnügungssteuern etwa für Spielhallen oder Rotlicht-Etablissements erheben. Ein anderes Bespiel ist das bisherige „Sammlungsgesetz“, nach dem für jede Haus- und Straßensammlung bislang eine Behördenerlaubnis nötig ist: Es soll ebenfalls ersatzlos gestrichen werden.

Mit den meisten der 23 Artikel des geplanten Gesetzes sollen andere Gesetze geändert werden. Etwa, damit Touristen und Bürger, die nur gelegentlich einmal angeln wollen, keine Fischereiprüfung mehr ablegen müssen. Sie bezahlen nur noch die übliche Angelkarte. Auch sollen Kommunen selbst über das Aufstellen bestimmter Schilder entscheiden können und doppelte Zuständigkeiten bei der Überwachung von Lebensmitteln und Tierfutter wegfallen.

Dennoch ist das Papier der Staatskanzlei, das möglicherweise noch erweitert wird, umstritten. So gehen die Pläne dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag nicht weit genug. Die kommunalen Spitzenverbände fordern von der Regierung „mutige Schritte“ – insbesondere eine Ausdehnung der Experimentierklausel etwa auf die Bauordnung. Die Staatskanzlei lehnt das bislang ab, weil eine „weiter gehende Öffnung der Experimentierklausel ... aus verfassungsrechtlichen Gründen bedenklich“ sei.

Die Staatskanzlei hat das Ziel hoch gesteckt: „Die Verwaltung in Brandenburg soll schneller, transparenter sowie kostengünstiger werden“: Und: „Die Wirtschaft soll von unnötigen bürokratischen Lasten befreit werden.“

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