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Griebnitzsee: Neues Baurecht soll Uferweg retten

Die Stadt Potsdam wird im Uferweg-Streit am Griebnitzsee nicht mehr mit den Anrainern verhandeln. Am Mittwoch soll der Bebauungsplan beschlossen werden.

Babelsberg -  „Der Bebauungsplan ist der Kompromiss“, sagte jetzt Bürgermeister Burkhard Exner (SPD). Mit dem Plan will die Stadt einen öffentlichen Uferpark durchsetzen. Dafür sollen die Anrainer, deren Grundstücke über den Uferweg hinweg bis zum Wasser reichen, eine so genannte „Dienstbarkeit“ zugunsten der Stadt im Grundbuch eintragen lassen. Im Gegenzug für das Wegerecht können sie dann den Uferweg zum Wasser hin verschieben, ihre Gärten somit vergrößern und einst vorhandene historische Bootshäuser wieder errichten.

Private und öffentliche Interessen seien abgewogen worden, „und wir haben so viel zugunsten der Grundstückseigentümer nachgedacht, dass ich nicht wüsste, was man noch mehr machen kann“, so Exner. Die Stadtverordneten sollen den Bebauungsplan nun am kommenden Mittwoch beschließen. Sobald der Plan in Kraft sei und erwartete Klagen dagegen entschieden, herrsche Rechtsfrieden am Griebnitzsee.

Der Bürgermeister reagierte auf öffentliche Äußerungen des Griebnitzsee-Anrainers und Rechtsanwalts Kay Jacobsen vom vergangenen Donnerstag. Jacobsen gehört zu den etwa zwölf Anrainern, die vor knapp drei Wochen den Uferweg für 36 Stunden mit Flatterbändern und angeblichen Wachschützern für Fußgänger und Radfahrer handstreichartig gesperrt hatten. Die Stadt konnte nach einer Eilentscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts die Sperren wieder beseitigen. Die Sperrung des Uferwegs sei ein rechtswidriger Eingriff in den Straßenverkehr gewesen, da der Weg durch Schilder als Radweg gekennzeichnet sei, so das Gericht. Zudem könne man es den Anliegern zumuten, dass der Uferweg bis zu einem endgültigen Gerichtsurteil in dem Zustand bleibe, der seit 1990 bestehe: nämlich als öffentlicher Weg.

Damit ist allerdings keine juristische Entscheidung darüber gefallen, ob der Uferweg ein öffentlicher Weg ist. Die Klärung dieser Frage wird für den 12. Dezember erwartet, sagt Exner. Dann will das Gericht bei einem Vor-Ort-Termin feststellen, ob es am Griebnitzsee für alle Bürger sogenannte Betretungsrechte nach dem brandenburgischen Naturschutzgesetz gibt. Darauf setzt die Stadt – sie wertet den Uferstreifen als „freie Landschaft“, und diese ist laut Gesetz für jeden zugänglich. Für die Anrainer, die den Uferweg gesperrt hatten, ist diese Argumentation wenig nachvollziehbar, sagt Jacobsen. Er wirft der Stadt vor, den Uferstreifen mit Absicht verwildern zu lassen, damit das Gericht ihn als „freie Landschaft“ werte – das sei „perfide“.

Doch Jacobsen erhebt nicht nur diesen Vorwurf: Die Stadt habe seit Beginn des Konflikts „mit falschen Karten gespielt“. So habe Potsdam 1992 zwar den Bund darum gebeten, den ehemaligen Kolonnenweg der DDR-Grenzer, der heute der Uferweg ist, zu belassen – die geforderten Einverständniserklärungen der Grundstückseigentümer habe die Stadt aber nie vorgelegt; zumindest gehe das aus den nur unvollständig archivierten Akten hervor. Später habe die Stadt mit ihrem Versuch, beim Bund eine „Vermögenszuordnung“ für den Uferweg zu erwirken, offenbar bewusst Restitutionsverfahren verzögern wollen. Das Bundesverwaltungsgericht habe die „Vermögenszuordnung“ 2003 abgelehnt.

Jacobsen wirft der Stadt außerdem vor, bei den Kompromissverhandlungen mit den Anrainern 2005 hinter deren Rücken Forderungen nicht erfüllt zu haben. So sei der Kompromiss „aufgeflogen“, als den Anrainern klar geworden sei, dass die Stadt den Weg weder wie gefordert für Radfahrer sperren noch nachts schließen werde. Laut Jacobsen sind hier derzeit am Wochenende zwischen 1600 und 1800 Radler unterwegs.

Dass sich mit Jacobsen die Sperr-Anrainer nun öffentlich zu Wort gemeldet haben, wertete Bürgermeister Exner als „letztes Aufbäumen“, bevor der Bebauungsplan beschlossen werde. Die Stadt hoffe weiter auf eine Einigung mit den Anrainern. Eine Mehrheit von ihnen wolle den öffentlichen Weg bereits, er setze auf „Akzeptanz, Vernunft und Einsicht“ bei den anderen. Enteignungen der Privatflächen seien das letzte Mittel. „Wir wollen keine Zwangsmaßnahmen und müssen kein Eigentum haben, die Dienstbarkeit für den Weg reicht uns.“

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