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Brandenburg: Grundbuchamt ließ Seiten verschwinden Keinerlei Hinweise mehr auf früheren Eigentümer

Manipulation wurde nur durch Zufall nachweisbar

Der Skandal um „umgestempelte Grundbücher“ weitet sich weiter aus. Dokumente, die dem Tagesspiegel vorliegen, dass die Spuren des rechtmäßigen Grundeigentümers vielleicht sogar durch die Manipulation der Grundbücher verwischt wurden. Wie berichtet war der Eigentümer einer Parzelle Bodenreformlandes durch den Aufdruck des Stempels „zurückgeführt“ als Grundeigentümer gelöscht worden. Dieser Stempel war, wie vom Brandenburger Justizministerium nach der Veröffentlichung des Berichtes festgestellt wurde, zu DDR-Zeiten in Gebrauch. In dem hier vorliegenden Fall kann die Umstempelung des Grundbuches jedoch erst Mitte der Neunziger Jahre erfolgt sein.

Das belegt ein Schreiben des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen. Dieses hatte Mitte der 90er Jahre Einsicht in das Grundbuch genommen und in einem amtlichen Bescheid vom Mai 1998 wörtlich geschrieben: „Er (der frühere Eigentümer) steht heute noch im Grundbuch“. Die Löschung des rechtmäßigen Eigentümers aus dem Grundbuch muss demnach erst danach erfolgt sein. Und dies ging so: Das alte Grundbuchblatt, aus dem der Alteigentümer noch eindeutig hervorging, wurde durch ein neues Blatt ersetzt, in dem auch die Parzelle nicht mehr auftaucht. Diese „Neufassung“ des Grundbuches erfolgte im Jahr 1997. Das belegt ein Stempel der Behörde auf dem alten Blatt. Und in dem neu gefassten Grundbuchblatt gibt es keine Spur mehr von den früheren Eigentumsverhältnissen: Die Parzelle und ihr Eigentümer sind dort verschwunden. Und es gibt auch keinen Verweis mehr auf das alte Grundbuchblatt.

Damit wurde nach Auffassung des Berliner Rechtsanwaltes Ulrich Mohr gegen die Verordnungen des Grundbuchrechts verstoßen. Diese schreiben vor, dass alle Umschreibungen von Eigentum nachvollziehbar bleiben, auch wenn neue Grundbuchblätter angelegt werden. „In diesem Fall kann aber niemand mehr nachvollziehen, wem die Parzelle einmal gehörte und auf welcher Grundlage die Rückführung erfolgte“, sagt Mohr. Er hatte bereits zuvor die systematische Landnahme von Bodenreformland durch Potsdam kritisiert und beim Bundesgerichtshof ein Urteil gegen das Land erstritten. Das oberste deutsche Gericht nannte das Verfahren der Behörden „unsittlich“. Verstöße hat es nach Schätzungen in mindestens 10 000 Fällen gegeben. Ralf Schönball

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