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Grundstücke: Boden-Affäre: Akten werden geschlossen

Die Inbesitznahme von fremden Grundstücken durch das Land Brandenburg bleibt umstritten. Für die Koalition ist der Fall geklärt - doch die Linke protestiert.

In der Bodenreform-Affäre um die „sittenwidrige“ Inbesitznahme von 10.000 fremden Grundstücken unbekannter Erben durch das Land Brandenburg hat der Untersuchungsausschuss des Parlamentes jetzt die Akten geschlossen. Der Abschlussbericht, der am Freitag von einer SPD/CDU-Mehrheit im Ausschuss verabschiedet wurde, macht vor allem die „Verselbstständigung der Fachebene des Finanzministeriums“ für die damalige Landnahme verantwortlich. Es hätten sich jedoch keine Belege gefunden, dass es „eine absichtliche und bewusste Verzögerung“ bei der Ermittlung rechtmäßiger Eigentümer gegeben habe, so der Bericht. Die damaligen Landesregierung hätten mit der Suche zu spät begonnen, „die politische Brisanz der Abwicklung“ der Bodenreform verkannt.

Die Linke trägt nach Auskunft des Obmanns Christian Görke diesen Bericht nicht mit – und wird ein Sondervotum erstellen: Görke begründete dies damit, dass Anträge der Linken abgeschmettert worden seien, mit denen für die Verselbstständigung des Apparates „die Nichtwahrnehmung von politischer Kontrolle“ durch SPD-Minister der Landesregierung verantwortlich gemacht werden sollten. Ausdrücklich nannte Görke die damalige Finanzministerin Wilma Simon, aber auch deren Nachfolgerin Dagmar Ziegler (jetzt Arbeitsministerin) und Rainer Speer, denen die Opposition beim Umgang mit der Affäre Versäumnisse ankreidet.

Brandenburg hatte sich 1999/2000 als Eigentümer für rund 10 000 frühere Bodenreform-Grundstücke vormerken oder gar eintragen lassen, bei denen zuvor keine rechtmäßigen Erben gefunden worden waren. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass es keine gründliche Erbensuche gab. „Die Recherche verlief sehr, sehr merkwürdig“, sagte SPD-Obfrau Susanne Melior. Man habe nicht beweisen können, dass damalige Minister an der Praxis der Inbesitznahme beteiligt waren, die der Bundesgerichtshof in einem  Urteil 2007 als „sittenwidrig“ angeprangert hatte. 

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