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Brandenburg: "Hetzjagd-Prozess": Verhöhnung

Eigentlich war alles anders. Die jungen Männer waren weder rechtsextrem noch gewaltbereit, sie wollten nur ein bißchen spielen und ansonsten ihre Ruhe haben.

Von Frank Jansen

Eigentlich war alles anders. Die jungen Männer waren weder rechtsextrem noch gewaltbereit, sie wollten nur ein bißchen spielen und ansonsten ihre Ruhe haben. Dass dann ein Asylbewerber ums Leben kam, ist unerklärlich und auch zu bedauern. Doch zumindest vier der elf Angeklagten sind dafür nicht verantwortlich zu machen. So haben Verteidiger letzten Montag und gestern im "Hetzjagd-Prozess" plädiert.

Ein Anwalt rechtfertigte sogar die Schändung des Gedenksteins für den toten Algerier mit den Worten, sein Mandant habe aus verständlichem Frust über die Dauer des Verfahrens gehandelt. Abgesehen davon, dass einige Verteidiger den Prozess mit teilweise grotesken Anträgen in die Länge gezogen haben - darf ein Anwalt so weit gehen, den Angriff auf einen Gedenkstein zu legitimieren? Im "Hetzjagd-Prozess" ist offenbar alles möglich, nicht nur die Verhöhnung von Opfern. Ein Teil der Verteidigung weigert sich offenbar zu begreifen, dass sie den bei ihren Mandanten zu beobachtenden Mangel an Unrechtsbewusstsein noch vergrößert. Was die rechte Szene in Guben und anderswo sicher dankbar registriert. Anstatt dann auf Kritik der Medien mit einem Aufschrei der Empörung zu reagieren, sollten solche Anwälte lieber ihre Robe ausziehen.

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