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Brandenburg: Jobcenter müssen nicht für jeden Umzug zahlen

Berlin - Die Jobcenter müssen einem Hartz-IV-Empfänger einen Umzug in eine andere Wohnung bei einer drohenden Zwangsräumung nicht zahlen, wenn die Notlage selbst verschuldet ist. Das Landessozialgericht betätigte jetzt einen entsprechenden Beschluss des Sozialgerichts, das den Eilantrag einer 18-Jährigen gegen das Jobcenter zurückgewiesen hatte.

Berlin - Die Jobcenter müssen einem Hartz-IV-Empfänger einen Umzug in eine andere Wohnung bei einer drohenden Zwangsräumung nicht zahlen, wenn die Notlage selbst verschuldet ist. Das Landessozialgericht betätigte jetzt einen entsprechenden Beschluss des Sozialgerichts, das den Eilantrag einer 18-Jährigen gegen das Jobcenter zurückgewiesen hatte. Nach Auffassung der Richter hatte das Jobcenter es zu Recht abgelehnt, die Kosten für den Umzug oder die Mietkaution zu übernehmen. Die Behörde hatte der Frau zuvor die monatliche Miete in Höhe von 360 Euro überwiesen, diese habe das Geld aber nicht an den Vermieter weitergeleitet, teilte das Sozialgericht gestern mit. Zudem habe sie einen Beratungstermin beim Jobcenter abgelehnt, als die Kündigung des Mietvertrags angedroht wurde. Ein Umzug sei nicht „notwendig“ im Sinne des Gesetzes, da die Frau die Räumung selbst herbeigeführt habe. sik

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