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Justizpanne: Sextäter entlassen, weil Richter Fehler machten

Der Serienvergewaltiger gilt als weiterhin gefährlich. Doch die Justiz reagierte zu spät, urteilte der Bundesgerichtshof in Leipzig - und ließ den Täter laufen.

Er hat sechs Frauen vergewaltigt und mindestens drei Kinder sexuell missbraucht. Doch nun musste Werner K. aus der Strafvollzugsanstalt Brandenburg (Havel) entlassen werden – obwohl er weiterhin als gefährlich gilt. Die Justiz hat Fehler gemacht, und der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig sah keine andere Möglichkeit, als K.s Freilassung zu verfügen – und das, obwohl auch der BGH explizit der Auffassung ist, dass K. „die Allgemeinheit gefährde“. Ein Antrag auf nachträgliche Sicherheitsverwahrung sei aber nicht möglich. In einem anderen Fall hatte der Bundesgerichtshof – wie gestern berichtet – gerade erst ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) bestätigt, wonach ein 46-jähriger Mörder auch nach Ablauf seiner 15-jährigen Haftstrafe im Gefängnis bleiben muss. Hier war nachträglich eine Sicherheitsverwahrung angeordnet worden.

Der nun freigelassene 49-jährige Werner K. saß in seinem Leben bereits 22 Jahre in Haft. Seit seinem 17. Lebensjahr war er immer wieder wegen Sexualverbrechen zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Zuletzt wurde er 1999 in Neuruppin verurteilt, wieder wegen Vergewaltigung. Als die Haftstrafe im Juni 2007 ablief, ordnete das Landgericht Neuruppin die sogenannte nachträgliche Sicherheitsverwahrung an: Werner K. sollte trotz verbüßter Strafe weiter in Haft bleiben. Denn während er im Gefängnis saß, stellte sich heraus, dass er 1995 vermutlich zwei 13-jährige Mädchen auf einem Hochsitz bei Eberswalde sexuell missbraucht hatte. Die Neuruppiner Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper sagte, damit habe sich erwiesen, dass K. gefährlicher sei, als die Richter bei ihrem Urteil 1999 – als der Eberswalder Fall noch nicht bekannt war – wissen konnten. Dies ist die Voraussetzung für nachträgliche Sicherheitsverwahrung. Jedoch hatte das Landgericht Frankfurt (Oder), das für den Eberswalder Fall zuständig war, die Ermittlungen dazu im Jahr 2000 zunächst eingestellt. Die Begründung: Weil K. ja ohnehin schon in Haft sitze, falle eine weitere Verurteilung nicht mehr ins Gewicht, wie Gerichtssprecher Marco Krieglstein gestern die damalige Entscheidung erklärte. 2006 stellte dann die Staatsanwaltschaft in Frankfurt zwar erneut Anklage gegen K. – doch das Landgericht eröffnete auch jetzt, elf Jahre nach dem Verbrechen an den beiden Mädchen, das Verfahren nicht. Die Begründung: Die Verfahrensdauer sei überlang und dem Angeklagten nicht zuzumuten.

Doch diese Erwägung war falsch, befand nun der BGH. Das Landgericht Frankfurt hätte damals die Chance gehabt, einen Antrag auf Sicherheitsverwahrung für K. zu stellen, und diese Chance hätten die Frankfurter Richter nutzen müssen. Da sie es aber damals versäumten, sei es heute rechtlich nicht mehr möglich, den Antrag im Nachhinein zu stellen. Werner K. soll sich jetzt im Landkreis Barnim aufhalten. Als Sexualstraftäter mit Rückfallgefahr stehe K. unter Beobachtung, hieß es bei der Polizei.

Juliane Wedemeyer

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