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JVA-Bedienstete: Prozess um Misshandlung eines Häftlings

Wende im Prozess: Die Anklage gegen Jens D. im Prozess um die Misshandlung eines Häftlings vor dem Landgericht Potsdam könnte fallen gelassen werden. Der Gefängniswärter beteuert seine Unschuld.

Im Prozess gegen 13 Wärter der Justizvollzugsanstalt Brandenburg wegen Misshandlung eines Gefangenen wird möglicherweise das Verfahren gegen den Hauptangeklagten Jens D. eingestellt. Die Staatsanwaltschaft könne sich eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorstellen, sagte die Vorsitzende Richterin Anita Meybohm am Mittwoch vor dem Landgericht Potsdam. Die Frage sollte noch am selben Tag in einem Rechtsgespräch mit allen Prozessbeteiligten diskutiert werden.

Bislang hatte nur die Staatsanwaltschaft einem anderen Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellt. Dieser hatte jedoch in der vergangenen Woche vor Gericht betont, dass er sei unschuldig sei und einen Freispruch wolle.

Am heutigen Mittwoch wurde zunächst die Beweisführung fortgesetzt. Im Laufe des Prozesstages sollte ein weiterer Mithäftling des mutmaßlichen Opfers Matthias D. vernommen werden. Dieser will gesehen haben, wie D. misshandelt wurde.

Die Staatsanwaltschaft wirft den angeklagten elf Männern und zwei Frauen im Alter von 37 bis 53 Jahren Körperverletzung im Amt und Misshandlung eines Schutzbefohlenen in drei Fällen vor. Demnach soll der 43-jährige Hauptangeklagte den Strafgefangenen am 4. März 1999 mindestens zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Am Nachmittag und am folgenden Tag soll das Opfer von mehreren, zum Teil vermummten Angeklagten erneut geschlagen worden sein. Der Strafgefangene erlitt laut Anklage bei den Übergriffen schwere Prellungen sowie Abschürfungen im Gesicht und am Oberkörper. (tbe/ddp)

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