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Brandenburg: Kassierte oberster Richter doch zu Unrecht Trennungsgeld?

Experten streiten über Zulage für Verfassungsgerichtspräsidenten

Potsdam. Das Durcheinander in der Brandenburger Trennungsgeld-Affäre wird immer größer. Nun ist innerhalb der Landesregierung ein Streit darüber entbrannt, ob die Entschädigungs-Zahlungen an den zurückgetretenen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts Peter Macke zu Recht erfolgten.

Justiz-Staatssekretär Wolfgang Kluge hatte am Montagabend im RBB-Fernsehen bekräftigt, dass die Trennungsgeld-Zahlungen an Macke nicht unrechtmäßig waren. Er berief sich auf einen Gesetzeskommentar zur Trennungsgeld-Verordnung. Zuvor hatte schon Justizministerin Barbara Richstein (CDU) Macke ihr „uneingeschränktes Vertrauen“ ausgesprochen.

Wolfhart Schulz, der Leiter der von der Landesregierung eingesetzten Experten-Kommission zur Überprüfung der Vorgänge, steht dagegen auf dem Standpunkt, dass die Zahlungen an Macke zu Unrecht erfolgten. Dieser hatte sich, nachdem er 1995 in die Eigentumswohnung seiner Frau gezogen war, dafür Miete vom Staat erstatten lassen. Schulz, der selbst Kommentare zum Trennungsgeld geschrieben hat, beruft sich unter anderem auf ein Rundschreiben des Bundesinnenministeriums, demzufolge Mieten für Wohnungen, die Ehegatten gehören, nicht durch Trennungsgeld auszugleichen seien.

Das Justizministerium argumentierte gestern, dass diese Regelung erst seit dem Zeitpunkt des Rundschreibens – nämlich seit dem 4. Februar 2000 – gelte. Trennungsgeld-Experten betonen jedoch, dass es sich hier nicht um eine neue Regelung, sondern nur um einen Arbeitshinweis an die Verwaltung handele. Zahlungen wie in Mackes Fall seien so abwegig, dass sie nicht ausdrücklich in der Trennungsgeld-Verordnung ausgeschlossen werden müssten. Der Auffassung, dass das Geld für Macke nicht rechtmäßig gezahlt wurde, neigt nach Tagesspiegel-Informationen auch der Landesrechnungshof zu, der allerdings erst am Montag mit seiner Überprüfung der Akten beginnt. Macke selbst sagt, er sei sich keiner Schuld bewusst; sein Rücktritt vom Ehrenamt des Verfassungsgerichts-Präsidenten sei aus moralischen Gründen erfolgt. Als Oberlandesgerichts-Präsident blieb er zunächst im Amt.

Am Dienstag schalteten sich auch Richter-Vereinigungen in die Diskussion um die Trennungsgeld-Affäre ein. So erklärte der Bund Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), dass die „öffentliche Vorverurteilung“ des Frankfurter Oberverwaltungsgerichts-Präsidenten Dieter Liebert mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar sei und „einem Rufmord“ gleichkomme. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hatte erklärt, dass gegen Liebert ein Disziplinarverfahren eröffnet werde, weil er Trennungsgeld in erheblicher Höhe zu Unrecht bezogen haben soll. Liebert bestreitet den Vorwurf.

Michael Mara

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