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Brandenburg: Kein Nachtflug-Verbot für Schönefeld

100 Starts und Landungen zwischen 22 und 6 Uhr möglich – Flughafen-Ausbau mit Auflagen genehmigt

Freude bei den Planern und Wut bei Anwohnern hat der Verzicht auf ein generelles Nachtflugverbot für den geplanten Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) ausgelöst. Der nach dem Planfeststellungsbeschluss mögliche 24- Stunden-Betrieb ist vor allem für Langstreckenflüge Richtung Fernost nötig; auch Frachtmaschinen starten vorwiegend in der Nacht. Bis zu 100 Starts und Landungen können theoretisch in der Nacht erfolgen, sagte der Leiter des Planfeststellungsverfahrens, Rainer Bretschneider, gestern.

Noch ist allerdings nicht absehbar, dass diese Möglichkeit auch genutzt wird. Derzeit gibt es gar keine Flüge ab Berlin in den Fernen Osten oder nach Amerika. Allerdings versucht die Flughafengesellschaft, bis 2006 Gesellschaften für Flüge in die Vereinigten Staaten und nach China zu gewinnen. Das Frachtaufkommen ist derzeit ebenfalls gering.

Gesundheitsgefährdender Lärm für die Anwohner wird nach Bretschneiders Angaben ausgeschlossen, vermeiden lasse sich der Krach aber nicht. Das Gebiet um den künftigen Flughafen wird in zwei Schutzgebiete eingeteilt: Im Tag-Schutzgebiet ist außerhalb der Gebäude ein Dauerschallpegel von 60 Dezibel festgelegt. In Wohn-, Büro- und Praxisräumen darf der Lärm bei geschlossenem Fenster 55 Dezibel nicht überschreiten. In diesem Gebiet muss die Flughafengesellschaft auf ihre Kosten ohne weiteren Nachweis Schallschutzfenster einbauen. Anspruchsberechtigt sind etwa 25000 Anwohner.

Nachts dürfen zwischen 22 und 6 Uhr nur Flugzeuge starten und landen, die 10 Dezibel leiser sind als die lautesten der heute zugelassenen Maschinen. Im – größeren – Nacht-Schutzgebiet ist für den Außenbereich ein Dauerschallpegel von höchstens 50 Dezibel zulässig. Sechs Mal in der Nacht darf der Maximalpegel aber auch 70 Dezibel erreichen. In Schlafräumen, zu denen auch Kinderzimmer sowie Hotels zählen, dürfen bei geschlossenem Fenster höchstens 55 Dezibel erreicht werden, und zwischen 22 Uhr und 6 Uhr darf der Dauerschallpegel in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 35 Dezibel nicht überschreiten. In den Schlafräumen müssen dann Schallschutzfenster und eine Belüftung eingebaut werden. Betroffen sind 42 000 Anwohner.

Der Dauerschallpegel wird als Mittelwert berechnet. So bringt ein lautes Flugzeug mit 100 Dezibel nach dieser Berechnung den gleichen Anteil am Durchschnittspegel wie 100 Maschinen mit je 80 Dezibel. Zum Vergleich: Ein Presslufthammer in wenigen Metern Entfernung erreicht etwa 100 Dezibel. Eine Erhöhung um 10 Dezibel entspricht etwa einer Verdoppelung der Geräuschwahrnehmung.

Eine besonders hohe Lärmbelastung durch den Flugbetrieb sowie den Bahn- und Straßenverkehr gibt es in Kienberg. Wo der Dauerschallpegel außen 70 Dezibel überschreitet, muss die Flughafengesellschaft das Grundstück zum Verkehrswert des Jahres 2000 kaufen, wenn der Eigentümer dies beantragt. Bei Dauerschallpegeln ab 65 Dezibel gibt es Entschädigungen für die eingeschränkte Nutzung von Terrassen oder Balkonen.

Mit den zulässigen Werten erfülle die Planfeststellungsbehörde die Vorgaben, die im neuen Fluglärmschutzgesetz vorgesehen seien, sagte Bretschneider. Die Planer sind deshalb zuversichtlich, dass der Ausbaubeschluss auch vor dem Bundesverwaltungsgericht bestehen wird. Ausbaugegner wollen, wie sie bereits angekündigt haben, gegen den Beschluss klagen. Allein im Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) sind über 5000 Klagewillige registriert. Wahrscheinlich wird das Bundesverwaltungsgericht die Verfahren aber bündeln und Musterklagen führen. Die Klageverfahren könnten 2006 abgeschlossen werden, hoffen die Planer. Der Vorsitzende des Bürgervereins, Ferdi Breidbach, begründete die Klage damit, dass in den vergangenen 30 Jahren weltweit kein Großflughafen mehr in einem so dicht besiedelten Gebiet gebaut worden sei.

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