zum Hauptinhalt

Brandenburg: Keine Kürzungen bei Schulen und Bühnen

Kabinett lehnt Schönbohms Pläne einhellig ab und verteilt Sparsumme gleichmäßig auf Kommunen

Potsdam. Brandenburgs Landesregierung wird ab 2004 keine Einschnitte bei märkischen Theatern, dem HauptstadtVertrag und Schulen vornehmen. Entsprechende Pläne von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) wurden am Dienstag im Kabinett einhellig abgelehnt. Damit ist der Streit entschieden, wie die vom Kabinett - gegen Schönbohms Widerstand - vorige Woche beschlossenen Kürzungen bei den Gemeinden um 158 Millionen Euro verteilt werden: Das Kabinett beschloss, diese Summe von den sogenannten allgemeinen Schlüsselzuweisungen abzuziehen, dass heißt, anteilmäßig auf die Kreise, Städte und Gemeinden Brandenburgs zu verteilen.

Die politisch heiklen Sonderprogramme für Theater, Investionen, Schulen und Abwasserverbände innerhalb des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) bleiben entgegen den Plänen Schönbohms unangetastet. Der Innenminister selbst räumte ein, dass bei der jetzigen Lösung die „Lasten gleichmäßiger verteilt" würden. Die Sorgen etwa, dass die Theaterlandschaft leide, seien unbegründet. Es sei ein "sinnvoller Weg" gefunden worden, erklärte Regierungschef Matthias Platzeck (SPD).

Die Niederlage für den Innenminister hatte sich abgezeichnet. So war seine Dringlichkeitsvorlage bereits in der Amtschefkonferenz der Staatssekretäre nicht nur von den SPD-Ressorts, sondern auch von den CDU-Ministerien Wirtschaft, Kultur und Justiz abgelehnt worden.

Nach ihrer Veröffentlichung im Tagesspiegel, hatten Schönbohms Pläne in der Koalition erheblichen Wirbel ausgelöst. SPD-Fraktionschef Gunter Fritsch sprach von einem "unprofessionellen Vorgehen" Schönbohms, da Abstimmungen mit den Ressorts unterblieben seien. In Unionskreisen hieß es, Schönbohm sei "schlecht beraten" worden. Allerdings geriet auch die Staatskanzlei von Regierungschef Platzeck in ein merkwürdiges Licht: Denn sie war schon früher als die überrumpelten Fachressorts über die Pläne informiert – und zwar mit einem Schreiben Schönbohms, das per Bote am 3. September überbracht wurde. Die Staatskanzlei akzeptierte daraufhin die Einbringung einer Dringlichkeitsvorlage ohne Einwände. thm

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false