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Kindesmisshandlung: Fall Jennifer: Schule ließ sich täuschen

Fall Jennifer: Auch die Direktorin glaubte den Legenden der Eltern und informierte andere Ämter nicht.

Potsdam/Prenzlau - Im Fall der 13-jährigen Jennifer aus Lübbenow in der Uckermark, die über Jahre hinweg von den Eltern im Haus von der Außenwelt abgeschottet worden war, hat nach dem Landkreis Uckermark auch das brandenburgische Bildungsministerium folgenschwere Fehler zugegeben. Zudem haben nach Tagesspiegel-Informationen die Eltern die Behörden über Jahre hinweg gezielt getäuscht. Es sei nicht auszuschließen, dass schon der Umzug der Familie vor neun Jahren von Berlin in das Dörfchen am nordwestlichen Zipfel Brandenburgs dem Verstecken des Kindes gedient habe, hieß es gestern aus Kreisen der Kreisverwaltung in Prenzlau.

Die Leiterin der Grundschule Werbelow, in die Jennifer im Jahr 2001 hätte eingeschult werden müssen, habe es versäumt, das Schulamt zu informieren, sagte der Sprecher des Bildungsministeriums, Stephan Breiding, sodass das Kind nicht eingeschult wurde. „Der Fehler lag bei ihr, sie hätte misstrauisch werden müssen.“ Daher habe das Schulamt nach den damals noch geltenden Regularien nicht prüfen können, ob das Kind dann an einer anderen Schule eingeschult wurde.

Die Eltern seien damals zwar in der Schule zum Vorstellungstermin erschienen, allerdings gegen die Vorschriften ohne Jennifer. Der Schulleiterin hätten sie erklärt, die Tochter habe förderpädagogischen Bedarf, daher hätten sie bereits versucht, Jennifer an der privaten Waldhofschule in Templin, die Integrationsangebote hat, anzumelden. Dazu hätten sie, so Breiding, ein Schreiben der Templiner Schule vorgelegt. Ob das Schreiben echt war, sei noch offen. Da sie aber in Templin keinen Platz für Jennifer bekommen hätten, solle das Kind in einer ähnlichen Einrichtung im unmittelbar angrenzenden Mecklenburg-Vorpommern eingeschult werden. Auch das wurde nicht überprüft.

Ministeriumssprecher Breiding verwies drauf, dass Fehler wie der der Schulleiterin heute nicht mehr solche dramatische Auswirkungen haben können. Nach dem Fall des sechsjährigen Dennis aus Cottbus, dessen Leiche im Jahr 2001 in einer Tiefkühltruhe entdeckten wurde, seien die Regularien geändert worden. Auch hier hatten Behörden keine Kenntnis davon, dass Dennis nicht eingeschult worden war. Heute, so Breiding weiter, habe nicht nur die zuständige Schule die Liste der Kinder, die aus ihrem Einzugsgebiet eingeschult werden müssen, sondern auch das Schulamt. Gebe es keine Rückmeldung, schalte sich das Amt ein.

In Jennifers Fall war die Grundschulleiterin aber nicht allein mit ihrer Vertrauensseligkeit. Das Jugendamt des Landeskreises hatte, wie berichtet, Hinweise, denen nicht gründlich nachgegangen war. So hatte ein Mitarbeiter den Eltern ungeprüft geglaubt, dass ihre Tochter wegen ihrer Behinderung von der Schulpflicht befreit sei. Die Kreisverwaltung legt dazu am heutigen Freitag in Prenzlau einen Untersuchungsbericht vor – der aber zunächst geheim bleiben soll. Fest steht bereits, dass personalrechtliche Konsequenzen gegen den für den Fall Jennifer zuständigen Jugendamtsmitarbeiter geprüft werden. Nach einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 27. August soll dann die Öffentlichkeit über die Konsequenzen informiert werden.

Derzeit befindet sich das Mädchen einer Kinderklinik. Die Eltern seien derzeit sehr kooperativ und hätten ständig Kontakt zu dem Kind, sagte ein Sprecher der Kreisverwaltung. Für Jennifer habe der Kreis bereits einen Platz in einem Therapiezentrum reserviert.

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