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Kindstötung: Drei Jahre Haft für Mutter

Das Landgericht Potsdam hat die Mutter des getöteten Babys zu drei Jahren Gefängnis wegen Totschlags verurteilt. Der Richter ließ bei dem Urteil Milde walten.

Nauen/Potsdam - Die Mutter des getöteten Babys von Nauen muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Potsdam verurteilte die 22-Jährige gestern wegen Totschlags. Die Frau hatte gestanden, ihren Sohn unmittelbar nach der Geburt im Dezember 2007 getötet zu haben. Die Leiche des Babys war Anfang Februar im Keller eines leerstehenden Nachbarhauses in Nauen gefunden worden.

Das Gericht ist überzeugt, dass die 22-Jährige ein lebendes Kind zur Welt gebracht, es in ein Handtuch gewickelt und erstickt hat. Es wertete die Tat als Totschlag im minder schweren Fall. Als strafmildernd bezeichnete der Richter vor allem, dass sich die junge Frau in einem „emotionalen Ausnahmezustand“ befunden habe. Sie sei bereits mit 17 Mutter geworden, musste deshalb ihre Ausbildung abbrechen und habe viel Ärger mit ihren Eltern gehabt. Als sie erneut schwanger wurde, habe sie befürchtet, dass es wieder Probleme geben würde, und die Schwangerschaft vor ihren Eltern und ihrem Lebensgefährten verheimlicht. Zugute hielten die Richter der Frau außerdem, dass sie sich kurz nach der Tat offenbarte und ihre Schuld einräumte. Sie bereue die Tötung und leide im Gefängnis sehr unter der Trennung von ihrem Sohn, der am kommenden Sonntag vier Jahre alt wird.

Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert. Angesichts der zahlreichen Kindstötungen in Brandenburg müsse ein „Zeichen zur Abschreckung“ gesetzt werden. Der Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, zeigte sich aber mit dem Urteil zufrieden. das/ddp

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