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Brandenburg: Kita-Volksinitiative: Hauptausschuss des Landtages will Expertenanhörung

Der Hauptausschuss des Potsdamer Landtages hat seine Entscheidung über die Zulässigkeit der Volksinitiative gegen Kürzungen im Kita-Bereich am Donnerstag vertagt. "Alle Parteien stimmten einem Vorschlag der oppositionellen PDS zu, wonach zunächst eine Anhörung von Experten erfolgen soll", sagte SPD-Fraktionschef und Ausschussvorsitzender Gunter Fritsch.

Der Hauptausschuss des Potsdamer Landtages hat seine Entscheidung über die Zulässigkeit der Volksinitiative gegen Kürzungen im Kita-Bereich am Donnerstag vertagt. "Alle Parteien stimmten einem Vorschlag der oppositionellen PDS zu, wonach zunächst eine Anhörung von Experten erfolgen soll", sagte SPD-Fraktionschef und Ausschussvorsitzender Gunter Fritsch. Nach Angaben von Staatskanzleichef Rainer Speer (SPD) sollen bei der Anhörung Rechts- und Verfassungswissenschaftler Auskunft geben, ob das Anliegen der Volksinitiative im Landtag erneut behandelt werden muss oder nicht.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte die Entscheidung. "Dies ist ein Punktsieg für uns, aber noch nicht der Durchbruch", sagte Landesvorsitzender Günther Fuchs. Das Kabinett hatte am Dienstagabend beschlossen, die Initiative gegen die Kürzungen bei den Kindertagesstätten abzulehnen und dies mit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begründet. "Das Ansinnen der Regierung, damit die Volksinitiative schnell abzuwürgen, ist nun gescheitert", sagte Fuchs. Mit ihrer Begründung habe die Regierung vor einer inhaltlichen Auseinandersetzung "kneifen" wollen. Laut Fuchs ist es wichtig, dass bei der Experten-Anhörung vor allem die Auswirkungen der Kürzungen auf die Kinder geklärt werden. Sollte nach der Anhörung der Hauptausschuss ebenfalls die Volksinitiative für unzulässig erklären, werde das Landesverfassungsgericht angerufen.

Die Initiatoren der Volksinitiative "Für unsere Kinder" hatten über 150 000 Unterschriften gegen die Kita-Kürzungen gesammelt, lediglich 20 000 wären für einen Erfolg erforderlich gewesen. Die Initiative hatte sich vor allem für einen vollen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung bis zum zwölften Lebensjahr ausgesprochen. Das Land hatte diesen Anspruch Anfang Juli erheblich reduziert und auch die Betreuungszeiten für Kinder gekürzt.

Streit um Budget-Hoheit des Landtags

Nach Ansicht des Kabinetts würden mit den Forderungen für das Land Mehrkosten von über 34 Millionen Mark im nächsten Jahr und jeweils 48 Millionen Mark in den Folgejahren entstehen. Dies wäre ein erheblicher Eingriff in die Budget-Hoheit des Landtages. Fritsch betonte, ob dies der Fall sei, müsste auf der vorgesehenen Anhörung durch Rechts- und Verfassungsexperten geklärt werden. Erst danach werde sich der Landtag erneut mit der Volksinitiative befassen. Letzer Termin dafür ist der 12. November. Die Landesverfassung schreibt vor, dass vier Monate nach der Einreichung der Unterschriften eine Entscheidung gefallen sein muss. Vorgelegt wurden diese im Parlament am 13. Juli. Der parlamentarische Geschäftsführer der PDS, Heinz Vietze, zeigte sich nach dem Beschluss des Hauptausschusses zuversichtlich, dass die Volksinitiative durch den Landtag behandelt wird. Die Landesregierung habe sich mit ihrer Auffassung nicht durchsetzen können.

Heinz Vietze betonte zugleich, Konsequenzen für den Landeshaushalt durch Volksinitiativen müssten in Kauf genommen werden. Ansonsten sei eine Änderung der Landesverfassung notwendig. Auch Günther Fuchs sieht der Anhörung optimistisch entgegen: "150 000 Unterschriften sind ein Alarmsignal, an dem man nicht so einfach vorbeikommt." Die Volksinitiative wurde ins Leben gerufen, als im Frühjahr die große Koalition den Anspruch von Kindern auf Betreuung in einer Kita einschränkte. 147 000 Unterschriften trug die Aktion zunächst zusammen, um damit das Thema erneut in den Landtag bringen zu können. Dadurch, so hofften Eltern, Erzieher und Gewerkschaften, würden die geplanten Millionen-Kürzungen rückgängig gemacht. Erklären Hauptausschuss und Landtag die Initiative für unzulässig, könnte sich das Aktionsbündnis an das Landesverfassungsgericht wenden.

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