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Brandenburg: Kommentar: Nichts gelernt

Wieder einmal ist der Schuldige für die Tat eines Freigängers schnell benannt: Irgendjemand aus der Zunft der psychologischen Gutachter hat sich vertan. Dessen Prognose über den verurteilten Straftäter bewahrheitete sich nicht.

Wieder einmal ist der Schuldige für die Tat eines Freigängers schnell benannt: Irgendjemand aus der Zunft der psychologischen Gutachter hat sich vertan. Dessen Prognose über den verurteilten Straftäter bewahrheitete sich nicht. Denn der verhielt sich nicht wie vorausgesagt, sondern verging sich nochmals an einem Mädchen mit bislang unbekannten Folgen.

Nein, so leicht können es sich die Behörden mit einer Erklärung nicht machen. Gerade die Öffentlichkeit in Brandenburg und Berlin reagiert in solchen Fällen neuerdings sensibel. Noch zu frisch ist der Fall des Schwerverbrechers Frank Schmökel in Erinnerung, der vor einem Jahr die Region in Angst und Schrecken versetzte. Auch ihn hatten im Maßregelvollzug psychologische Gutachter falsch beurteilt und einen von zwei Pflegern begleiteten Besuch bei seiner Mutter erlaubt. Auf seiner anschließenden Flucht tötete er einen Strausberger Rentner.

Die Forderungen in Brandenburg waren damals eindeutig. Solche Fehlurteile dürfen nicht mehr zugelassen werden, alle Lockerungen für Häftlinge werden überprüft. Die Berliner Justiz sah dafür offenbar keinen Anlass, so dass ein wegen zweifacher Vergewaltigung verurteilter Mann in seinem Freigang offenbar unkontrolliert machen konnte, was er wollte. Die Schuld allein trifft nicht die Psychologen.

Ste.

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