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Kritik von Anwälten: Verschärftes Polizeigesetz verfassungswidrig?

Das geplante neue Brandenburger Polizeigesetz ist nach Auffassung des Berliner Anwaltsvereins in Teilen verfassungswidrig. Auch eine strengere Regelung sieht der Verband dadurch nicht gegeben.

Potsdam - Dies betreffe insbesondere die Regelungen zum Großen Lauschangriff und zur vorbeugenden Telefonüberwachung. Der Versuch, dabei strenge Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, schlage "völlig fehl", hieß es in Stellungnahme Berliner Anwaltsvereins (BAV) zu einer öffentlichen Anhörung. Diese findet am Donnerstag statt. Das Parlament muss dem Gesetzentwurf von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) noch zustimmen.

Die Regelungen der präventiven Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung seien "schlicht verfassungswidrig", sagte der BAV-Vorsitzende Ulrich Schellenberg. Die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Regelungen seien viel zu schwammig. Brandenburg kopiere eine Regelung aus Niedersachsen, die das Bundesverfassungsgericht bereits 2005 für verfassungswidrig erklärt habe.

"Deutliche handwerkliche Fehler"

Der BAV wendet sich auch gegen den erneuten Versuch, das besondere Vertrauensverhältnis zu Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten und Geistlichen auszuhöhlen. Die im Entwurf enthaltenen Schutzvorschriften gegen das Abhören und für die weitere Verwendung der Daten seien nicht ausreichend. Für den Lauschangriff auf Telefon und Wohnung fehlten Regelungen, nach denen das Abhören erst gar nicht begonnen werden dürfe, wenn erkennbar sei, dass der Kernbereich privater Lebensführung davon betroffen wäre.

Zudem enthalte der Entwurf deutliche handwerkliche Fehler, fügte Schellenberg hinzu. So werde auf Paragraphen im Strafgesetzbuch verwiesen, die der Bundesgesetzgeber 2005 aufgehoben habe.

Der BAV ist mit 3800 Mitgliedern der zweitgrößte örtliche Verein im Deutschen Anwaltverein. (tso/ddp)

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