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Ladenschluss in Brandenburg: Länger einkaufen in der Adventszeit

Die Ladenöffnungszeiten werden wohl noch vor der Adventszeit freigegeben. Arbeitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) brachte einen Gesetzentwurf mit einer Ausnahmeregelung in das Parlament ein.

Potsdam - Damit kann das Papier nach Anhörungen in den zuständigen Ausschüssen bei der Novembersitzung vom Landtag verabschiedet werden und zum 1. Dezember in Kraft treten. Ziegler bezeichnete den Entwurf als gute Balance zwischen den Interessen der Unternehmer und Angestellten.

Er sieht vor, die Öffnungszeiten von Geschäften montags bis samstags komplett freizugegeben. Darüber hinaus können die Städte und Gemeinden bis zu sechs verkaufsoffene Sonntage im Jahr genehmigen, zwei davon im Advent. Vertreter von Arbeitgebern und Beschäftigten kritisierten die geplante Neuregelung.

Bedeutung des Weihnachtsgeschäfts

Normalerweise müssen zwischen dem Beschluss eines Gesetzentwurfs durch die Landesregierung und der Vorstellung im Landtag 13 Tage vergehen. Das Kabinett hatte den Entwurf zur Neuregelung der Ladenschlusszeiten erst am Dienstag beschlossen. Wegen der Bedeutung des Weihnachtsgeschäfts für die Händler stimmte das Präsidium des Landtags einer Verkürzung der Einbringungsfrist auf 48 Stunden zu.

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) im Land und der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) forderten die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an allen vier Adventssonntagen wie in Berlin. Die Händler in Brandenburg pochten zum Weihnachtsgeschäft auf die gleichen Rahmenbedingungen, wie sie die Berliner Kaufleute hätten, sagte der Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus, Joachim Linstedt. Für ihn ist sicher, dass viele Brandenburger ansonsten ihr Geld in Berlin ausgeben. HBB-Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen fügte hinzu, die geplante Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Kaufleuten in beiden Ländern.

Wiegand: Schutz der Familie

Der Landeschef der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) der CDU, Mathias Wiegand, sprach sich gegen eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten aus. Das Vorhaben bringe keine neuen Arbeitsplätze, sagte er. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde für die Beschäftigten im Einzelhandel immer schwieriger. Die Pläne der Landesregierung führten zu weniger Vollarbeitsplätzen und mehr Jobs im Niedriglohnsektor. Die oppositionelle Linkspartei.PDS wies darauf hin, dass es über 115.000 Minijobs in Brandenburg gebe, die meisten davon im Handel.

Tankstellen, Apotheken sowie Händler an Bahnhöfen und Flughäfen oder touristisch bedeutsamen Orten sind von der geplanten Neuregelung nicht betroffen. In Kur- und Erholungsorten dürfen die Geschäfte sogar an 40 Sonntagen und damit fast das gesamte Jahr über öffnen. (tso/ddp)

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