zum Hauptinhalt

Ladenschluss: Shoppen fast ohne Ende

Brandenburgs Einzelhändler können ab dem 29. November überwiegend selbst ihre Öffnungszeiten regeln. Der Landtag gab am Donnerstag die Ladenschlusszeiten weitgehend frei.

Potsdam - Demnach können die Geschäfte montags bis samstags rund um die Uhr geöffnet bleiben. Zudem dürfen die Läden an sechs Sonntagen im Jahr von 13 bis 20 Uhr geöffnet werden, darunter auch an den vier Adventssonntagen. Falls der vierte Advent allerdings wie in diesem Jahr auf den Heiligen Abend fällt, bleibt dieser Sonntag für den Verkauf tabu.

Der weitgehenden Liberalisierung der Ladenschlusszeiten stimmten fast alle Abgeordneten der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU zu. Die Linkspartei/PDS-Fraktion lehnte das Gesetz dagegen mehrheitlich ab, nachdem sie zuvor mit mehreren Anträgen zur Stärkung des Arbeitnehmerschutzes gescheitert war. So hatte die Fraktion eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes beantragt, um zu erreichen, dass die Beschäftigten einen freien Tag erhalten, wenn sie an einem Sonntag länger als drei Stunden arbeiten. Zudem sollte den Mitarbeitern mindestens ein freier Sonntag pro Monat garantiert werden. In einem weiteren Antrag hatte sich die Fraktion für eine Beschränkung der werktäglichen Öffnungszeiten bis 22 Uhr ausgesprochen.

Schutz der Beschäftigten noch ausreichend

Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung wird der Schutz der Beschäftigten jedoch in dem Gesetz ausreichend gewährleistet. SPD-Sozialexpertin Sylvia Lehmann wies darauf hin, dass Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen oder kleinen Kindern nicht nach 20 Uhr arbeiten müssten. Zudem erhielten sie ab drei Stunden Sonntagsarbeit einen halben und ab sechs Stunden Sonntagsarbeit einen ganzen freien Tag. Sie dürften zudem an höchsten zwei Adventssonntagen eingesetzt werden. Lehmann betonte, das Gesetz sei ein Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen von Unternehmern und Beschäftigten.

Ähnlich äußerte sich CDU-Arbeitsmarktexpertin Monika Schulz. Mit der Liberalisierung werde dem veränderten Kundenverhalten Rechnung getragen. Schulz bedauerte zugleich, dass keine vollständige Angleichung mit Berlin erreicht wurde. In der Bundeshauptstadt dürfen die Läden an zehn Sonntagen im Jahr öffnen.

Kaufkraft soll nicht an Berlin verloren werden

Die märkische Landesregierung hatte ursprünglich nur vier Sonntage im Jahr, darunter zwei in der Vorweihnachtszeit, freigeben wollen. Da Berlin jedoch deutlich weiter ging, einigten sich die Koalitionsfraktionen auf eine teilweise Anpassung. So solle der Verlust von Kaufkraft verhindert werden, sagte Schulz. Arbeitsstaatssekretär Winfrid Alber hält den Kompromiss für akzeptabel. Der Arbeitnehmerschutz werde ernst genommen. Zugleich werde der Ausgleich der Interessen gewahrt. Die Sonntage blieben trotz der Ausweitung durch das Parlament weitgehend geschützt.

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) begrüßten die Freigabe der Öffnungszeiten. Dadurch könne der Einzelhandel schon im Weihnachtsgeschäft profitieren, ohne gegenüber den Wettbewerbern in Berlin benachteiligt zu sein, teilte die IHK-Landesarbeitsgemeinschaft mit. Ausdrücklich würdigten die Kammern das zügige Gesetzgebungsverfahren. (Von Susann Fischer)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false