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Brandenburg: Landesregierung will Straßenbau erleichtern Kommunen erhalten mehr Entscheidungsrechte

Potsdam - In Brandenburg soll der Bau von Straßen erleichtert werden. Das sieht der Entwurf für eine Novelle des „Brandenburgischen Straßengesetzes“ vor, den Infrastrukturminister Reinhold Dellmann (SPD) am Dienstag ins Kabinett einbringen will.

Potsdam - In Brandenburg soll der Bau von Straßen erleichtert werden. Das sieht der Entwurf für eine Novelle des „Brandenburgischen Straßengesetzes“ vor, den Infrastrukturminister Reinhold Dellmann (SPD) am Dienstag ins Kabinett einbringen will. Ziel sei es, Bürokratie abzubauen, Entscheidungen „in kürzerer Zeit“ zu treffen und ein „bürger- und investorenfreundliches Straßengesetz zu schaffen“, heißt es in dem Entwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt. Die Novelle soll noch 2008 den Landtag passieren.

Das Straßengesetz regelt die Zuständigkeiten und Verfahren für den Bau und die Unterhaltung der 5700 Kilometer Landes- und 15 700 Kilometer Kreis- und Gemeindestraßen. Es ist auch die Rechtsgrundlage, wenn Behörden für Straßenbauprojekte Enteignungen vornehmen wollen. Mit der Novelle sollen Landkreise, Städte und Gemeinden „größere Ermessensspielräume“ erhalten, wenn sie Straßen bauen, sanieren oder erweitern. Das hatte unter anderem der Landtagsausschuss für Bürokratieabbau gefordert. Bislang sind zum Beispiel Standards – Baumaterial, Spurbreiten, Kurvenradien – bis ins letzte Detail vom Land vorgeschrieben. Künftig sollen die Kommunen in begründeten Ausnahmefällen davon abweichen dürfen, wenn die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird. Zum Beispiel könnte dann eine Gemeinde eine Fußgängerbrücke statt aus Stahl und Beton auch aus Kunststoff oder Holz bauen. Außerdem sollen Verwaltungshürden beim Ausbau von Straßen gesenkt werden: Kommunen dürfen künftig auf zeitaufwendige Planfeststellungsverfahren verzichten, wenn für ein Projekt auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist – also eine Straße nicht Natur- oder Landschaftsschutzgebiete tangiert. Noch sind Planfeststellungsverfahren mit einem umfangreichen Anhörungsprozedere für alle Straßenprojekte zwingend.

Mit der Novelle soll aber auch die Pflege der 2600 Kilometer langen Brandenburger Alleen neu geregelt werden. So galt bisher, dass abgestorbene oder aus Sicherheitsgründen gefällte Bäume einzeln nachgepflanzt werden – was langfristig das einheitliche Alleenbild zerstören würde. Künftig soll es möglich sein, Alleen „abschnittsweise“ zu bepflanzen.

Und dann enthält das neue Straßengesetz noch einen Passus, den man dort eher nicht vermutet hätte: In Brandenburg soll beim Straßenbau künftig auch die Geschlechtergerechtigkeit beachtet werden. Eine „unmittelbare Geschlechterrelevanz“, so heißt es in der Kabinettsvorlage, könne bei der Straßenplanung gegeben sein, „wo das Verkehrsverhalten und die unterschiedliche Lebenssituation weiblicher und männlicher Personen interessengerecht zu berücksichtigen ist“.

Nicht bekannt ist, ob in Brandenburg nun unterschiedlich große Parkbuchten für Frauen und Männer gebaut werden sollen. thm

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