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Brandenburg: Landgericht verurteilt 22-Jährigen: Lebenslange Haft für Mord an Neuruppiner Sozialhilfeempfänger

Wegen Mordes an einem Sozialhilfeempfänger hat das Landgericht Neuruppin einen 22-jährigen Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein 27 Jahre alter Komplize muss für 14 Jahre hinter Gitter, entschied das Gericht am Donnerstag.

Wegen Mordes an einem Sozialhilfeempfänger hat das Landgericht Neuruppin einen 22-jährigen Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein 27 Jahre alter Komplize muss für 14 Jahre hinter Gitter, entschied das Gericht am Donnerstag. Die beiden Neuruppiner hatten gestanden, einen 40-Jährigen im Juni mit einem Stuhlbein erschlagen zu haben. Die Täter raubten ihrem Opfer 8,04 Mark. Der Jüngere hatte den Mann bereits zum dritten Mal misshandelt und beraubt. Das Duo zeigte vor Gericht keine Reue.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass beide Männer die brutale Tat - das Opfer hatte allein fünf Knochenbrüche am Kopf - gemeinsam verübt hätten. Sie hätten mit kaum zu überbietender Brutalität gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter, Gert Wegner. Wer mit solcher Gewalt auf den Kopf eines Menschen schlage, könne nicht erwarten, dass dieser überlebt. Die Tat hatte sich am 24. Juni gegen Mitternacht in der Wohnung des Opfers abgespielt.

Beide Angeklagten hatten geschildert, dass man in der Tatnacht "einfach so rumgezogen sei und getrunken habe." Da das Geld ausging, wollte man sich bei dem Sozialhilfeempfänger welches holen.

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