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Landtags-Neubau: Gericht weist Eilantrag gegen Bürgerbefragung ab

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat den Eilantrag eines Stadtverordneten gegen die Bürgerbefragung zum geplanten Landtagsneubau in der Innenstadt abgelehnt.

Potsdam - Es bestehe keine Notwendigkeit für eine vorläufige Anordnung, sagte ein Gerichtssprecher in Potsdam. Der Kläger hatte am Dienstag beantragt, die Bekanntgabe des Auszählungsergebnisses bis zum Ende eines Hauptsacheverfahrens zu untersagen sowie die Befragung für manipulativ und damit rechtswidrig zu erklären. Die Richter hatten den Antrag noch am selben Tag abgelehnt.

Es sei nicht ersichtlich, dass den Stadtverordneten nach einer Bekanntgabe des Bürgervotums unmöglich sei oder wesentlich erschwert werde, nach den Grundsätzen des freien Mandats zu entscheiden, hieß es zur Begründung. Die Standortfrage zum Landtagsneubau sei bereits umfassend in der Öffentlichkeit diskutiert worden, sodass die Stadtverordneten einer gewissen Einflussnahme von außen ausgesetzt gewesen seien.

Ergebnis des Hauptsacheverfahrens offen

Die Frage nach dem manipulativen Charakter der Abstimmung könne nur in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, sagte der Sprecher. Dem Kläger entstünden dadurch keine besonders schwerwiegenden Nachteile. Er betonte, dass der Ausgang dieses Verfahrens nach einer ersten Prüfung offen sei. Der Stadtverordnete könne gegen den Beschluss Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben.

An der Bürgerbefragung hatten sich knapp 55.000 der rund 123.000 Wahlberechtigten beteiligt. Die Frist für die Einsendung der Antworten war am 31. Dezember abgelaufen. Das Ergebnis der Befragung wird am Donnerstagabend von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) bekannt gegeben. (tso/ddp)

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